Selbstabholung. 3.6 Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist der KUNDE dazu berechtigt, das Kaufobjekt in einem nichtbereitgestellten Zustand (d.h. ohne vorherige Installation der zugehörigen Optionen) zum vereinbarten Termin an dem von CORVICE angegebenen Lager abzuholen. Alternativ kann der KUNDE auf eigene Kosten ein Transportunternehmen seiner ▇▇▇▇ mit der Abholung des Kaufobjektes beauftragen. Im Falle einer Selbstabholung oder eines durch den KUNDEN organisierten Transportes übernimmt CORVICE keinerlei Haftung für Schäden, die bei der Überführung des Kaufobjektes vom CORVICE-Lager zum Bestimmungsort entstehen. Auf Wunsch des KUNDEN führt CORVICE zum im Kaufvertrag vereinbarten Preis die Gerätelieferung durch (siehe dazu auch Ziffer 5 a. AGB).
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