Common use of Selbstabholung Clause in Contracts

Selbstabholung. Bei Selbstabholung ist der Kunde dazu verpflichtet, die Verladung und Ladungssicherung vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Für bei unzureichender Beladung und/oder Ladungssicherung entstandene Schäden haftet Strupp, falls ihre Mitarbeiter an der Verladung mitgewirkt haben, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen