Selbstabholung. Bei Selbstabholung ist der Kunde dazu verpflichtet, die Verladung und Ladungssicherung vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Für bei unzureichender Beladung und/oder Ladungssicherung entstandene Schäden haftet Strupp, falls ihre Mitarbeiter an der Verladung mitgewirkt haben, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen