Schreibmittel Musterklauseln

Schreibmittel. Der Text sowie sonstige Eintragungen und Unterschriften in Schriftstücken - insbesondere Wechseln und Schecks -, die der Bank zugehen, sollen aus Sicherheitsgründen mit urkun- denechten Schreibstoffen hergestellt sein. Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob urkun- denechte Schreibstoffe verwendet worden sind.