Schadenfall. Begrenzung der Versicherungsleistung bei gesetzli- cher oder vertraglicher Haftung Die maximale Versicherungsleistung beträgt je Scha- denfall, also je Geschädigten und je Verkehrsvertrag - für Frachtverträge: bei Güterschäden .................................. EUR; bei reinen Vermögensschäden .................................. EUR; - für Speditionsverträge: bei Güter- und Güterfolgeschäden .................................. EUR; bei reinen Vermögensschäden .................................. EUR; - für Lagerverträge: bei Güter- und Güterfolgeschäden .................................. EUR; bei Differenzen zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes leistet der Versicherer jedoch maxi- mal EUR, unabhängig von der Zahl der für die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle; - bei reinen Vermögensschäden ........................................ EUR, - für Ansprüche nach dem Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht) – unabhängig von der Art des Verkehrsvertrages oder des Schadens – ....................................... EUR,
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Sources: DTV Verkehrshaftungsversicherungs Bedingungen, DTV Verkehrshaftungsversicherungs Bedingungen