Schadenfall. Gemäß § 92 Absatz 3 VVG (Kündigung nach Versicherungsfall) kann der Vertrag nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Kündigen Sie trotzdem, behalten wir den Anspruch auf die volle Prämie bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
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Sources: Hagelversicherung, Allgemeine Hagelversicherungsbedingungen