Schadenfall. Schadenermittlung/-regulierung Modul Haftpflicht D5 Die Basler führt als Vertreterin der Versicherten verbindlich die Ver- handlungen mit dem Geschädigten. D6 Die Versicherten sind verpflichtet, direkt Verhandlungen mit dem Geschädigten oder dessen Vertreter über Ersatzansprüche, jede An- erkennung einer Haftung oder Forderung, den Abschluss eines Ver- gleichs und die Leistung von Entschädigungen zu unterlassen, sofern nicht die Basler hierzu ihre Zustimmung gibt. D7 Kann mit dem Geschädigten keine Verständigung erzielt werden und wird der Prozessweg beschritten, so haben die Versicherten der Basler die Führung des Zivilprozesses zu überlassen. D8 Ohne Zustimmung der Basler sind die Versicherten nicht berechtigt, Sofortmassnahmen D1
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