Sachlich. Eine über diese Vereinbarung hinausgehende Verarbeitung von Auftragsdaten ist ATOSS nicht gestattet. Eine Verarbeitung für andere Zwecke, insbesondere die eigenmächtige Weitergabe von Auftragsdaten an Dritte, ist nicht zulässig. ATOSS ist verpflichtet, die Auftragsdaten verschiedener Kunden getrennt zu verarbeiten.
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