Sachlich Musterklauseln
Sachlich. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Berechnungen, Leistungen der Firma Care Concept® AG sowie alle An- und Verträge bei und mit der Firma Care Concept AG. Insbesondere gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für die Online-Abwicklung von Versicherungsverhältnissen.
Sachlich. Eine über diese Vereinbarung hinausgehende Verarbeitung von Auftragsdaten ist ATOSS nicht gestattet. Eine Verarbeitung für andere Zwecke, insbesondere die eigenmächtige Weitergabe von Auftragsdaten an Dritte, ist nicht zulässig. ATOSS ist verpflichtet, die Auftragsdaten verschiedener Kunden getrennt zu verarbeiten.
Sachlich. 1. Sachlich umfassen diese Gemeinsamen Vergütungsregeln Nutzungen von RTL-Inhalten durch die Sendeunternehmen, soweit diese Nutzungen auf Rechten beruhen, die ein Sendeunternehmen originär vom Auftragsproduzenten erworben hat (Erstlizenz). Ebenso umfasst sind Nutzungen, die auf Rechten beruhen, die ein Sendeunternehmen oder ein mit diesem im Sinne von § 15 AktG verbundenes Unter- nehmen nach Ablauf der Erstlizenz vom Auftragsproduzenten erwirbt. Ebenso werden die in diesen Gemeinsamen Vergütungsregeln genannten Nutzungen von Lizenznehmern und Sublizenznehmern (z.B. Videogrammauswertung einer Auftragsproduktion), die ihre Rechte von einem Sendeunternehmen oder einem diesem im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen ableiten, bei den Sendeunter- nehmen erfasst. Es wird klargestellt, dass Nutzungen Dritter (einschließlich mit den Sendeunternehmen im Sinne von § 15 AktG verbundener Unternehmen), die auf Rechten beruhen, die das Sendeunterneh- men im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Produktionsvertrags nicht erworben hat, weil der Pro- duzent sie anderweitig verwertet (z.B. Weltvertriebsrechte oder Videogrammrechte), nicht von diesen Gemeinsamen Vergütungsregeln umfasst sind, selbst wenn es sich um einen RTL-Inhalt handelt.
2. Gegenstand dieser Gemeinsamen Vergütungsregeln sind nur fiktionale Programmformate, die auf der Grundlage eines auf Dialogebene ausformulierten Drehbuchs für die Erstausstrahlung in der Primetime eines Sendeunternehmens hergestellt werden. Dazu zählen auch Sitcoms, die wie fiktionale Serien produziert werden (z.B. „▇▇▇▇▇ macht das schon!“, „Beste Schwestern“, „Sekretärinnen“).
3. Sogenannte Scripted-Reality-Formate (wie z.B. „110 Fälle der Polizei“), Sketch-Comedy-Formate (wie z.B. ,,▇▇▇▇▇▇▇ & Family“), Bühnenprogramme von Comedians oder anderen Vortragskünstlern sowie Daily Soaps (wie z.B. „Unter Uns“, „Alles was zählt“, „Gute Zeiten, Schlechte Zeiten“) sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Gemeinsamen Vergütungsregeln.
Sachlich. Um an mobiler Arbeit teilnehmen zu können, muss die Arbeitsaufgabe8 geeignet sein. Eine Arbeitsaufgabe ist dann geeignet, wenn sie ohne Beeinträchtigung des Arbeitsergebnisses, des betrieblichen Ablaufs und des Kontakts zum Betrieb eine zeitweilige Abwesenheit von dem betrieblichen Arbeitsplatz zulässt. Welche Arbeitsaufgaben das im Einzelnen sind, geht aus der als Anlage … zu dieser Betriebsvereinbarung beigefügten Liste hervor.9
Sachlich. Diese Betriebsvereinbarung regelt die automationsunterstützte Verwendung (Verarbeitung sowie Übermittlung im Sinne des § 4 DSG 2000) personenbezogener Arbeitnehmer/innen/daten sowie die damit allenfalls im Zusammenhang stehenden Kontrollen. Unter Arbeitnehmer/innen/daten sind Daten über Mitarbeiter/innen sowie über sonstige Personen zu verstehen, die in den Betrieb der WU eingegliedert sind. Personenbezogene Daten liegen vor, wenn die Identität der betreffenden Person bestimmt oder bestimmbar ist (§ 4 Z 1 DSG 2000). Regelungsgegenstand ist dabei die Verwendung personenbezogener Arbeitnehmer/innen/daten in den in Anlage 1 genannten Anwendungen bzw Systemen der WU. Die Grundsätze dieser Betriebsvereinbarung gelten sinngemäß für alle bestehenden und zukünftigen (Zusatz-
Sachlich. Die Vergütungsregelungen gelten für fremdsprachige audiovisuelle Produktionen jeglicher Art (z.B. Serienepisoden, Kinofilme, Free TV-Filme, Pay TV-Filme, Filme auf Abruf / on demand einschließlich solcher von Streamingdiensten, Videofilme [z.B. DVD, Blu-ray], Werbefilme) (nachstehend jeweils auch „Produktion“ genannt), für die eine deutschsprachige, lippensynchrone Fassung in Auftrag gegeben wird. Ausgenommen von diesen Regelungen sind reine Voice Over-Produktionen bzw. Dokumentarfilme.
Sachlich. Für die nicht öffentlich-rechtlich organisierten Betriebe zur Herstellung von Filmen.
1.2.1 Dieser Gagentarifvertrag gilt nicht für Werbefilme.
