Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung Musterklauseln

Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung. Im Fall der Beendigung einer Schuldverschreibung vor Laufzeitende (wie in Ziff. 5.1 definiert) hat die Emittentin dem betreffenden Schuldverschreibungsinhaber die Schuldverschreibung zu dem Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen, soweit die Schuldverschreibung nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, angekauft oder entwertet wurde. Kündigt ein Schuldverschreibungsinhaber seine Schuldverschreibung vor dem Laufzeitende, wird die Kündigung jedoch erst nach Laufzeitende wirksam, beschränkt sich der Rückzahlungsanspruch des betreffenden Schuldverschreibungsinhabers auf den Rückzahlungsbetrag; an der Verteilung der Anleger-Erfolgsbeteiligung nimmt der betreffende Schuldverschreibungsinhaber nicht teil.
Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung. Im Fall der Beendigung einer FGS- Schuldverschreibung vor Laufzeitende (wie in Ziff. 5.1 definiert) hat die Emittentin dem betreffenden Schuldverschreibungsinhaber die FGS-Schuldverschreibung zu dem Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen, soweit die FGS-Schuldverschreibung nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, angekauft oder entwertet wurde. Kündigt ein Schuldverschreibungsinhaber seine FGS-Schuldverschreibung vor dem Laufzeitende, wird die Kündigung jedoch erst nach Laufzeitende wirksam und der Rückzahlungsanspruch des betreffenden Schuldverschreibungsinhabers beschränkt sich auf den Rückzahlungsbetrag; an der Verteilung des Anleger-Veräußerungsgewinns nimmt der betreffende Schuldverschreibungsinhaber nicht teil.
Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung. Im Fall der Beendigung einer ZEO- Schuldverschreibung vor Laufzeitende (wie in Ziff. 5.1 definiert) hat die Emittentin dem betreffenden Schuldverschreibungsinhaber die ZEO-Schuldverschreibung zu dem Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen, soweit die ZEO-Schuldverschreibung nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, angekauft oder entwertet wurde. Kündigt ein Schuldverschreibungsinhaber seine ZEO-Schuldverschreibung vor dem Laufzeitende, wird die Kündigung jedoch erst nach Laufzeitende wirksam, beschränkt sich der Rückzahlungsanspruch des betreffenden Schuldverschreibungsinhabers auf den Rückzahlungsbetrag; an der Verteilung der Anleger-Erfolgsbeteiligung nimmt der betreffende Schuldverschreibungsinhaber nicht teil.
Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung. Im Fall der Beendigung einer PSI- Schuldverschreibung vor Laufzeitende (wie in Ziff. 5.1 definiert) hat die Emittentin dem betreffenden Schuldverschreibungsinhaber die PSI-Schuldverschreibung zu dem Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen, soweit die PSI-Schuldverschreibung nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, angekauft oder entwertet wurde. Kündigt ein Schuldverschreibungsinhaber seine PSI-Schuldverschreibung vor dem Laufzeitende, wird die Kündigung jedoch erst nach Laufzeitende wirksam und der Rückzahlungsanspruch des betreffenden Schuldverschreibungsinhabers beschränkt sich auf den Rückzahlungsbetrag; an der Verteilung des Anleger-Veräußerungsgewinns nimmt der betreffende Schuldverschreibungsinhaber nicht teil.
Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung. Im Fall der Beendigung einer EWC- Schuldverschreibung vor Laufzeitende (wie in Ziff. 5.1 definiert) hat die Emittentin dem betreffenden Schuldverschreibungsinhaber die EWC-Schuldverschreibung zu dem Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen, soweit die EWC-Schuldverschreibung nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, angekauft oder entwertet wurde. Kündigt ein Schuldverschreibungsinhaber seine EWC-Schuldverschreibung vor dem Laufzeitende, wird die Kündigung jedoch erst nach Laufzeitende wirksam, beschränkt sich der Rückzahlungsanspruch des betreffenden Schuldverschreibungsinhabers auf den Rückzahlungsbetrag; an der Verteilung der Anleger-Erfolgsbeteiligung nimmt der betreffende Schuldverschreibungsinhaber nicht teil.
Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung. Im Fall der Beendigung einer Rolex GMT II - Batman & Batgirl-Schuldverschreibung vor dem in Ziff. 5.1 definierten Laufzeitende hat die Emittentin dem betreffenden Schuldverschreibungsinhaber die Rolex GMT II - Batman & Batgirl-Schuldverschreibung zu dem Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen, soweit die Rolex GMT II - Batman & Batgirl-Schuldverschreibung nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, angekauft oder entwertet wurde. Dies gilt nicht im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Schuldverschreibungsinhaber; in einem solchen Falle gelten die gesetzlichen Regelungen.
Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung. Im Fall der Beendigung einer RBC- Schuldverschreibung vor Laufzeitende (wie in Ziff. 5.1 definiert) hat die Emittentin dem betreffenden Schuldverschreibungsinhaber die RBC-Schuldverschreibung zu dem Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen, soweit die RBC-Schuldverschreibung nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, angekauft oder entwertet wurde. Kündigt ein Schuldverschreibungsinhaber seine RBC-Schuldverschreibung vor dem Laufzeitende, wird die Kündigung jedoch erst nach Laufzeitende wirksam, beschränkt sich der Rückzahlungsanspruch des betreffenden Schuldverschreibungsinhabers auf den Rückzahlungsbetrag; an der Verteilung der Anleger-Erfolgsbeteiligung nimmt der betreffende Schuldverschreibungsinhaber nicht teil.
Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung. Im Fall der Beendigung einer FBV- Schuldverschreibung vor Laufzeitende (wie in Ziff. 5.1 definiert) hat die Emittentin dem betreffenden Schuldverschreibungsinhaber die FBV-Schuldverschreibung zu dem Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen, soweit die FBV-Schuldverschreibung nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, angekauft oder entwertet wurde. Kündigt ein Schuldverschreibungsinhaber seine FBV-Schuldverschreibung vor dem Laufzeitende, wird die Kündigung jedoch erst nach Laufzeitende wirksam und der Rückzahlungsanspruch des betreffenden Schuldverschreibungsinhabers beschränkt sich auf den Rückzahlungsbetrag; an der Verteilung des Anleger-Veräußerungsgewinns nimmt der betreffende Schuldverschreibungsinhaber nicht teil.
Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung. Im Fall der Beendigung einer COW- Schuldverschreibung vor Laufzeitende (wie in Ziff. 5.1 definiert) hat die Emittentin dem betreffenden Schuldverschreibungsinhaber die COW-Schuldverschreibung zu dem Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen, soweit die COW-Schuldverschreibung nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, angekauft oder entwertet wurde. Kündigt ein Schuldverschreibungsinhaber seine COW-Schuldverschreibung vor dem Laufzeitende, wird die Kündigung jedoch erst nach Laufzeitende wirksam und der Rückzahlungsanspruch des betreffenden Schuldverschreibungsinhabers beschränkt sich auf den Rückzahlungsbetrag; an der Verteilung des Anleger-Veräußerungsgewinns nimmt der betreffende Schuldverschreibungsinhaber nicht teil.
Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung. Im Fall der Beendigung einer Rolex Daytona Stahl