Roaming. 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur Nutzung Der Swu Elektrotankstellen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roaming. (1. ) Der Kunde ist berechtigt mit der SWK-Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2. ) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3. ) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4. Die SWU ) SWK behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Von E Ladesäulen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Der Ladeinfrastruktur
Roaming. (1. ) Der Kunde ist berechtigt mit der SWE-Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2. ) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3. ) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4. Die SWU ) SWE behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Roaming. 16.1. Der Kunde ist berechtigt mit der SWK-Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
26.2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
36.3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
46.4. Die SWU SWK behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Der SWK Ladekarte