Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHW-Įadekarte die E-Įadesuulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen. (2) Die Nutzung der E-Įadesuule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. (3) Eine aktuelle Įiste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundern. (4) Die STWHW behult sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHW-Įadekarte -Ladekarte die E-Įadesuulen Lade- säulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt er- folgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen RoamingpartnerRo- amingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult enewa GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHW-Įadekarte Ladekarte die E-Įadesuulen E- Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult Das WWV behält sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 50% der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHW-Įadekarte Ladekarte die E-Įadesuulen Ladesäulen der Roamingpartner Roaming-Partner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner Roaming-Partner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen RoamingpartnerRoaming-Partner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner Roaming-Partner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners Roaming-Partners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner Roaming-Partner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult SWO behält sich vor, die Roamingfunktion Roaming-Funktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 50% der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur E Ladekartenabrechnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur E Ladekartenabrechnung
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHWFairStromEmobil-Įadekarte Ladekarte die E-Įadesuulen Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult FairEnergie behält sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Ladekartenvertrag, Ladekartenvertrag
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHWe-Įadekarte werk-Ladekarte die E-Įadesuulen Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇lade- ▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult Das e-werk behält sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden folgen- den Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHW-Įadekarte Ladekarte die E-Įadesuulen Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇lade- ▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult Stadtwerke Langenfeld GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Agb Zu Ladekarte Und Ladeapp
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHWder-Įadekarte Ladekarte die E-Įadesuulen Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇-▇▇▇▇.▇▇ zu nutzennut- zen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult Stadtwerke Norderney GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.. Stand: Oktober 2021
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Sources: Nutzungsvertrag
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHW-Įadekarte Ladekarte der SWL die E-Įadesuulen Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt er- folgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen RoamingpartnerRoa- mingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner Roa- mingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult SWL behält sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte La- dekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Nutzungsvertrag
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHW-Įadekarte Ladekarte der TEN eG die E-Įadesuulen La- desäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇lade- ▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur eines Ladeinfrastruktur ei- nes Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung Zusammenset- zung der Roamingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult TEN eG behält sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden folgen- den Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming Ro- aming erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHWSWN-Įadekarte Ladekarte die E-Įadesuulen Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult SWN behält sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Der Strom Ladestationen
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHWe-Įadekarte werk-Ladekarte/Chip die E-Įadesuulen E- Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇lade- ▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult Das e-werk behält sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden folgen- den Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHW-Įadekarte Stadtwerke Ladekarte die E-Įadesuulen Ladesäulen der Roamingpartner Roaming- partner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult Stadtwerke Greven GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Vertragsbedingungen Für Das Laden Von Elektrofahrzeugen
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHW-Įadekarte Ladekarte die E-Įadesuulen Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult EG Wittmund behält sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Vertrag Zur Nutzung Der E Ladekarte
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der STWHW-Įadekarte Ladekarte die E-Įadesuulen Ladesäulen der Roamingpartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Įadesuule Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Įiste Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Įadeinfrastruktur Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht fur für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verundernverändern.
(4) Die STWHW behult Stadtwerke Wesel behalten sich vor, die Roamingfunktion der Įadekarte Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Įadevorgunge Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen