Common use of RISIKOFAKTOREN Clause in Contracts

RISIKOFAKTOREN. Potenzielle Investoren sollen ihre Investitionsentscheidung auf ihre eigene Einschätzung der Emittentin sowie die Vorteile und Risiken, die mit der Investition in Schuldverschreibungen der Emittentin zusammenhängen, gründen. Potenzielle Investoren dieser RBI-Emissionen haben den PROSPEKT vollständig zu lesen und in deren Entscheidung einfliefien zu lassen. Der Inhalt dieses Basis-Prospekts, einschliefilich jedweder enthaltener Zusammenfassung oder Beschreibung geltender rechtlicher oder steuerlicher Bestimmungen, dient ausschliefilich der Information und ist nicht als Beratung in rechtlicher, wirtschaftlicher oder steuerlicher Hinsicht, (insbesondere nicht im Sinne des WAG 2007) zu verstehen. Jedem Anleger wird daher empfohlen, vor Zeichnung/Erwerb gegenständlicher RBI-Emissionen einen Finanzberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren oder eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um individuellen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Rat einzuholen. Dieser Basis-Prospekt geht auch nicht auf die persönlichen Verhältnisse der potenziellen Anleger ein. Er ersetzt daher nicht eine persönliche Beratung (insbesondere bei Anboten in Österreich nicht nach den Bestimmungen des WAG 2007). Im Falle irgendwelcher Zweifel über den Inhalt oder die Bedeutung der in diesem Basis- Prospekt/PROSPEKT enthaltenen Informationen sollte eine befugte und sachverständige Person zu Rate gezogen werden, die auf die Beratung beim Erwerb von Finanzinstrumenten spezialisiert ist.

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Sources: Emission Programm, Prospectus, Emission Programm

RISIKOFAKTOREN. Potenzielle Investoren sollen ihre Investitionsentscheidung auf ihre eigene Einschätzung der Emittentin sowie die Vorteile und Risiken, die mit der Investition in Schuldverschreibungen der Emittentin zusammenhängen, gründen. Potenzielle Investoren dieser RBI-Emissionen haben den PROSPEKT vollständig zu lesen und in deren Entscheidung einfliefien einfließen zu lassen. Der Inhalt dieses Basis-Prospekts, einschliefilich einschließlich jedweder enthaltener Zusammenfassung oder Beschreibung geltender rechtlicher oder steuerlicher Bestimmungen, dient ausschliefilich ausschließlich der Information und ist nicht als Beratung in rechtlicher, wirtschaftlicher oder steuerlicher Hinsicht, (insbesondere nicht im Sinne des WAG 2007) zu verstehen. Jedem Anleger wird daher empfohlen, vor Zeichnung/Erwerb gegenständlicher RBI-Emissionen einen Finanzberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren oder eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um individuellen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Rat einzuholen. Dieser Basis-Prospekt geht auch nicht auf die persönlichen Verhältnisse der potenziellen Anleger ein. Er ersetzt daher nicht eine persönliche Beratung (insbesondere bei Anboten in Österreich nicht nach den Bestimmungen des WAG 2007). Im Falle irgendwelcher Zweifel über den Inhalt oder die Bedeutung der in diesem Basis- Prospekt/PROSPEKT enthaltenen Informationen sollte eine befugte und sachverständige Person zu Rate gezogen werden, die auf die Beratung beim Erwerb von Finanzinstrumenten spezialisiert ist. Hinsichtlich der Interpretation zukunftsgerichteter Aussagen wird auf „Teil I – Allgemeine Informationen und Hinweise – Zukunftsgerichtete Aussagen“ verwiesen.

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Sources: Emission Program, Emission Program