Pseudonym. Verwendet die Arbeitnehmerin ein Pseudonym für Tätigkeiten, die Eingang in das Rundfunk- programm finden, ist sie verpflichtet, das Pseudonym dem MDR mitzuteilen. Der MDR darf von die- ser Kenntnis nur zur Wahrung betrieblicher Interessen Gebrauch machen. Die Arbeitnehmerin ist in diesem Fall vorher zu hören.
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Sources: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag