Pfandrecht. 13.1 Der VP und PAYONE sind sich darüber einig, dass ▇▇▇▇▇▇ ein Pfandrecht an allen Ansprüchen erwirbt, die dem VP gegen ▇▇▇▇▇▇ aus dem Vertrag, einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen oder künftig zustehen wer- den (z.B. Ansprüche nach Ziff. 7.1). 13.2 Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künf- tigen und bedingten Ansprüche, die PAYONE aus der Ge- schäftsverbindung gegen den VP zustehen (z.B. Rückbelas- tungsansprüche nach Ziff. 11 sowie Ansprüche auf Service- gebühren und Aufwendungsersatz nach Ziff. 9.1, 9.2 und 9.3). 13.3 Behält PAYONE auf der Grundlage des Pfandrechts nach Ziff. 13.1 Beträge ein, bezüglich derer dem VP ein Zahlungsan- spruch gegen PAYONE zusteht, wird PAYONE diese Beträge verzinslich anlegen, sofern eine solche Verzinsung mit zumut- barem Aufwand vereinbart werden kann. ▇▇▇▇▇▇ hat dem VP Zinserträge im Sinne dieser Ziff. 13.3 herauszugeben.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pfandrecht. 13.1 (1) Der VP und PAYONE sind sich darüber einig, dass ▇▇▇▇▇▇ ein Pfandrecht an allen Ansprüchen erwirbt, die dem VP gegen ▇▇▇▇▇▇ aus dem Vertrag, einschliesslich einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen oder künftig zustehen wer- den werden (z.B. Ansprüche nach Ziff. 7.1).
13.2 (2) Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künf- tigen künftigen und bedingten Ansprüche, die PAYONE aus der Ge- schäftsverbindung Geschäftsverbindung gegen den VP zustehen (z.B. Rückbelas- tungsansprüche Rückbelastungsansprüche nach Ziff. 11 sowie Ansprüche auf Service- gebühren Servicegebühren und Aufwendungsersatz nach Ziff. 9.1, 9.2 und 9.3).
13.3 (3) Behält PAYONE auf der Grundlage des Pfandrechts nach Ziff.
. 13.1 Beträge ein, bezüglich derer dem VP ein Zahlungsan- spruch Zahlungsanspruch gegen PAYONE zusteht, wird PAYONE diese Beträge verzinslich anlegen, sofern eine solche Verzinsung mit zumut- barem zumutbarem Aufwand vereinbart werden kann. ▇▇▇▇▇▇ hat dem VP Zinserträge im Sinne dieser Ziff. 13.3 herauszugeben.
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Sources: General Terms and Conditions
Pfandrecht. 13.1 Der VP und PAYONE sind sich darüber einig, dass ▇▇▇▇▇▇ ein Pfandrecht an allen Ansprüchen erwirbt, die dem VP gegen ▇▇▇▇▇▇ aus dem Vertrag, einschliesslich einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen oder künftig zustehen wer- den werden (z.B. Ansprüche nach Ziff. 7.1).
13.2 Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künf- tigen künfti- gen und bedingten Ansprüche, die PAYONE aus der Ge- schäftsverbindung Geschäfts- verbindung gegen den VP zustehen (z.B. Rückbelas- tungsansprüche Rückbelastungsan- sprüche nach Ziff. 11 sowie Ansprüche auf Service- gebühren Servicegebühren und Aufwendungsersatz nach Ziff. 9.1, 9.2 und 9.3).
13.3 Behält PAYONE auf der Grundlage des Pfandrechts nach Ziff.
13.1 Beträge ein, bezüglich derer dem VP ein Zahlungsan- spruch gegen PAYONE zusteht, wird PAYONE diese Beträge verzinslich anlegen, sofern eine solche Verzinsung mit zumut- barem Aufwand vereinbart werden kann. ▇▇▇▇▇▇ hat dem VP Zinserträge im Sinne dieser Ziff. 13.3 herauszugeben.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pfandrecht. 13.1 (1) Der VP und PAYONE sind sich darüber einig, dass ▇▇▇▇▇▇ ein Pfandrecht an allen Ansprüchen erwirbt, die dem VP gegen ▇▇▇▇▇▇ aus dem Vertrag, einschliesslich einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen oder künftig zustehen wer- den werden (z.B. Ansprüche An- sprüche nach Ziff. 7.1).
13.2 (2) Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künf- tigen künftigen und bedingten Ansprüche, die PAYONE aus der Ge- schäftsverbindung Geschäftsverbindung gegen den VP zustehen (z.B. Rückbelas- tungsansprüche Rückbelastungsansprüche nach Ziff. 11 sowie Ansprüche auf Service- gebühren Servicegebühren und Aufwendungsersatz Auf- wendungsersatz nach Ziff. 9.1, 9.2 und 9.3).
13.3 (3) Behält PAYONE auf der Grundlage des Pfandrechts nach Ziff.
. 13.1 Beträge ein, bezüglich derer dem VP ein Zahlungsan- spruch Zahlungsanspruch gegen PAYONE ▇▇▇▇▇▇ zusteht, wird PAYONE diese Beträge verzinslich anlegen, sofern eine solche Verzinsung mit zumut- barem Aufwand zumutbarem Auf- wand vereinbart werden kann. ▇▇▇▇▇▇ hat dem VP Zinserträge im Sinne dieser Ziff. 13.3 herauszugeben.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Kartenzahlungen
Pfandrecht. 13.1 Der VP und PAYONE sind sich darüber einig, dass ▇▇▇▇▇▇ ein Pfandrecht an allen Ansprüchen erwirbt, die dem VP gegen ▇▇▇▇▇▇ aus dem Vertrag, einschliesslich einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen oder künftig zustehen wer- den werden (z.B. Ansprüche nach Ziff. 7.1).
13.2 Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künf- tigen künftigen und bedingten Ansprüche, die PAYONE aus der Ge- schäftsverbindung Geschäftsverbin- dung gegen den VP zustehen (z.B. Rückbelas- tungsansprüche Rückbelastungsansprüche nach Ziff. 11 sowie Ansprüche auf Service- gebühren Servicegebühren und Aufwendungsersatz Aufwendungser- satz nach Ziff. 9.1, 9.2 und 9.3).
13.3 Behält PAYONE auf der Grundlage des Pfandrechts nach Ziff.
. 13.1 Beträge ein, bezüglich derer dem VP ein Zahlungsan- spruch Zahlungsanspruch gegen PAYONE zusteht, wird PAYONE diese Beträge verzinslich anlegen, sofern eine solche Verzinsung mit zumut- barem zumutbarem Aufwand vereinbart werden kann. ▇▇▇▇▇▇ hat dem VP Zinserträge im Sinne dieser Ziff. 13.3 herauszugeben.. erbracht wurde, bei einer Dienstleistung deswegen, weil der VP die Leistung nicht erbringen wollte oder konnte; oder
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pfandrecht. 13.1 (1) Der VP und PAYONE sind sich darüber einig, dass ▇▇▇▇▇▇ ein Pfandrecht an allen Ansprüchen erwirbt, die dem VP gegen ▇▇▇▇▇▇ aus dem Vertrag, einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen oder künftig zustehen wer- den werden (z.B. Ansprüche An- sprüche nach Ziff. 7.1).
13.2 (2) Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künf- tigen künftigen und bedingten Ansprüche, die PAYONE aus der Ge- schäftsverbindung Geschäftsverbindung gegen den VP zustehen (z.B. Rückbelas- tungsansprüche Rückbelastungsansprüche nach Ziff. 11 sowie Ansprüche auf Service- gebühren Servicegebühren und Aufwendungsersatz Auf- wendungsersatz nach Ziff. 9.1, 9.2 und 9.3).
13.3 (3) Behält PAYONE auf der Grundlage des Pfandrechts nach Ziff.
. 13.1 Beträge ein, bezüglich derer dem VP ein Zahlungsan- spruch Zahlungsanspruch gegen PAYONE ▇▇▇▇▇▇ zusteht, wird PAYONE diese Beträge verzinslich anlegen, sofern eine solche Verzinsung mit zumut- barem Aufwand zumutbarem Auf- wand vereinbart werden kann. ▇▇▇▇▇▇ hat dem VP Zinserträge im Sinne dieser Ziff. 13.3 herauszugeben.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Zahlungsverkehrslösungen