Pausenzeiten Musterklauseln
Pausenzeiten. 10.1. Dem von der Agentur eingesetzten Personal werden pro Veranstaltungstag (6 Std.), 60 Minuten Pause gewährt. Bei längeren Einsätzen werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert. In den Pausen stehen die gemieteten Geräte, Aktionen und sonstige vertragsgegenständlichen Darbietungen nicht zur Verfügung. Der Veranstalter kann in diesen Zeiten in Absprache und nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Agentur eigenes Personal einsetzen. In diesem Fall gehen sämtliche Pflichten, insbesondere die Haftpflicht, für die Dauer der Pausenzeiten auf den Veranstalter über.
Pausenzeiten. Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich arbeitszeitabhän- giger Pausenzeiten sind von den Mitarbeitern des Auftragsnehmenden einzuhalten.
