Organisatorische Maßnahmen Musterklauseln

Organisatorische Maßnahmen. (1) Der onkologisch qualifizierte Arzt hat folgende organisatorische Maßnahmen sicherzustellen: ● Ständige Zusammenarbeit mit dem Hausarzt, ambulantem Pflegedienst mit besonderer Erfahrung in der Pflege von Patienten mit onkologischen Erkrankungen, Fachabteilungen benachbarter zugelassener Krankenhäuser mit Fachdisziplinen, die in Abhängigkeit von den in der Praxis betreuten Tumorerkrankungen benötigt werden und einem Hospiz (soweit regional vorhanden), welches die Anforderungen der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V erfüllt. Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V durch das Hospiz obliegt nicht dem an dieser Vereinbarung teilnehmenden Arzt. ● Sicherstellung einer 24-stündigen Rufbereitschaft für die von ihm betreuten Patienten für telefonische Beratungen mit dem Ziel der Vermeidung stationärer Notaufnahmen. Die Rufbereitschaft ist auf Facharztniveau durch Kooperation mit anderen onkologischen Schwerpunktpraxen/Fachabteilungen der Krankenhäuser sicherzustellen. ● Einrichtung einer ausreichenden Anzahl spezieller Behandlungsplätze mit angemessener technischer Ausstattung (inklusive programmierbarer Medikamentenpumpen) für intravasale medikamentöse Tumortherapien und Bluttransfusionen, die auch für bettlägerige Patienten erreichbar sind und bei Bedarf auch an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung stehen. Für stark immundefiziente Patienten oder Patienten mit ansteckenden Erkrankungen sind separate Untersuchungs- und Behandlungsräume vorzuhalten.
Organisatorische Maßnahmen. Kontaktdaten
Organisatorische Maßnahmen. ISO 27001-Zertifizierung
Organisatorische Maßnahmen. Die Bezirksämter organisieren die Anruflenkung im Fachamt in eigener Verantwortung und stellen die Erreichbarkeit der von Ihnen im HamburgService Informationssystem (HaSI) be- nannten Ansprechpunkte (also der entsprechenden Einzel- und Gruppenanschlüsse) zu den dort hinterlegten Servicezeiten sicher. Die Bezirksämter treffen geeignete Maßnahmen, um auf die an e-Mail-Postfächer (Einzel- sowie Gruppenpostfächer) weitergeleiteter Anliegen innerhalb von zwei Arbeitstagen zu rea- gieren.
Organisatorische Maßnahmen. Es obliegt den Fachämtern sicherzustellen, dass die im HamburgService Informationssystem (HaSI) hinterlegten Ansprechpunkte zu den angegebenen Servicezeiten durchgängig er- reichbar sind. Dazu haben die Fachämter eine Reihe von Möglichkeiten: • Solange als Ansprechpunkt für eine Dienstleistung Einzelapparate bzw. einzelne Sachbearbeiter geführt werden, ist durch Regelungen der Telefonnutzung sicherzu- stellen, dass unter diesem Anschluss zu den genannten Zeiten ein fachkundiger An- sprechpartner erreicht werden kann. Solche Regelungen können sein: o Rufumleitung bei Abwesenheit auf Vertreter oder Geschäftszimmer o Ringschaltung eingehender Anrufe o etc. • Es sollte in Bereichen mit häufigem telefonischem Bürgerkontakt kontinuierlich ge- prüft werden, ob Sachbearbeiter mit gleicher Kompetenz in Bezug auf eine Dienstleis- tung zu einem virtuellen Ansprechpunkt gebündelt werden können. In diesem Fall ist das Vermittlungsziel eines Ansprechpunktes eine Sammelrufnummer, hinter der eine technisch organisierte Anrufverteilung steht. Die Fachämter tragen durch geeignete organisatorische Maßnahmen Sorge dafür, dass mit dieser technischen Koppelung von mehreren Sachbearbeitern stets ein kompetenter Ansprechpartner erreicht wird. • Der HamburgService unterstützt die Fachämter bei der Verbesserung der telefoni- schen Erreichbarkeit zudem durch die Bedienung sog. Fachpools, die auf Betreiben eines Fachbereiches eingerichtet werden können. Aus der Gruppe aller für die Bear- beitung bestimmter Inhalte zuständigen Sachbearbeiter aller sieben Bezirke wird zu diesem Zweck eine Untergruppe von Bearbeitern für ein durch die Fachämter defi- niertes Zeitfenster in einen virtuellen Fachpool eingeordnet. Dieser Fachpool ist über eine Sammelrufnummer für die Mitarbeiter des HamburgService ansteuerbar. Die Sachbearbeiter melden sich zu diesem Zweck selbstständig über die Funktionen ih- res Telefons bei dieser Sammelnummer an und am Ende des festgelegten Zeitrau- mes wieder ab. Durch einen solchen Fachpool werden die Verkehrsspitzen über eine breitere Sachbearbeitergruppe verteilt und die Sicherstellung der Erreichbarkeit er- leichtert. Die Fachämter tragen durch geeignete organisatorische Maßnahmen Sorge dafür, dass mit dieser technischen Koppelung von mehreren Sachbearbeitern stets ein kompetenter Ansprechpartner erreicht wird. Hierfür ist zudem der Zugang aller be- teiligten Sachbearbeiter des Fachpools zu den erforderlichen Anwendungen und Da- tenbanken sicherzustellen. Sachbear...
Organisatorische Maßnahmen. 1. Wedolo hat für die Verarbeitung eigener Daten und im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung ein umfassendes Datensicherheitskonzept realisiert, das sowohl in baulicher, personeller, organisatorischer als auch technischer Hinsicht alle erforderlichen Vorkehrungen enthält, um die Sicherheit der zu verarbeitenden Daten und des Datenbestandes sowie den ungestörten Betriebsablauf zu gewährleisten.
Organisatorische Maßnahmen. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist unter Pkt. 5 genannt. Mitarbeiter wurden nachweislich über Datenschutzrecht und Datensicherheit geschult. Alle Mitarbeiter sind nachweislich auf das Datengeheimnis, ggf. auf das Fernmeldegeheimnis, ver- pflichtet. Ein Datensicherheitskonzept/ Informationssicherheitsmanagement ist vorhanden. Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO sind vorhanden.
Organisatorische Maßnahmen. 2.2.1 Eine Übersicht für welche Systeme welche Daten eingegeben, geändert oder gelöscht werden können, ist in der Information Asset Audit Dokumentation enthalten 2.2.2 Nachvollziehbarkeit der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Mitarbeiterkonten 2.2 Organizational measures 2.2.1 Overview for which systems which data can be entered, changed or deleted is included in the information asset audit documentation 2.2.2 Traceability of input, change and deletion of data through individual employee accounts
Organisatorische Maßnahmen. Wir implementieren die folgenden organisatorischen Maßnahmen, sofern relevant und sinnvoll; ● Berechtigungsverwaltung mit RBAC (rollenbasierte Zugriffskontrolle) durch Administratoren nach dem Prinzip der geringsten Berechtigung ● Mindestanzahl an Administratoren ● Datenschutz-Tresor ● Sichere Passwortrichtlinie und Automatisierung ● „Clean Desk“-Bestimmung ● Allgemeine Datenschutz- & Sicherheitsrichtlinien ● Anweisung zur manuellen Desktop-Sperre ● Zugangsmanagement-Training ● Richtlinie zum Löschen digitaler Assets ● Löschrichtlinie für analoge Dateien 4.2 Organizational measures We implement the following organizational measures where relevant & viable; ● Permission management using RBAC by admins, following the principle of least privilege ● Minimum number of administrators ● Data protection safe ● Secure password policy & automation ● “Clean desk” policy ● General data protection & security guidelines ● Manual desktop lock instructions ● Access management training ● Digital asset deletion policy ● Analog files deletion policy
Organisatorische Maßnahmen. Die Videobegutachtung ist zur Gewährleistung der Datensicherheit und eines störungsfreien Ablaufes bei geschlossenem Raum und in ruhiger Umgebung durchzuführen. • Zu Beginn der Videobegutachtung ist eine Vorstellung aller im Raum anwesenden Per- sonen notwendig. Bei nicht persönlichen bekannten Teilnehmer haben sich diese dem Moderator auszuweisen. • Bild- und/oder Tonaufzeichnungen sind während der Videobegutachtung nicht zulässig und stellen einen Verstoß gegen die Vertraulichkeit der Begutachtung dar. • Der benötigte Cisco Webex-Meeting-Client ist auf den jeweiligen Teilnehmer durch An- gabe von Vornamen, Nachname und Organisationseinheit zu personalisieren.