Open Source Musterklauseln

Open Source. 27.1 Eine Verwendung von Open Source Software im Rahmen der Vertragsleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
Open Source. Soweit die Leistungen von Connetation auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist Connetation berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen. Druck. Soweit die Leistungen von Connetation die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von Connetation entsprechen. Der Auftraggeber hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben vereinbart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen. Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. Connetation ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen. Sind Korrekturabzüge vom Aufraggeber freigegeben, gelten darin enthaltene Fehler als akzeptiert und verzichtet der Auftraggeber darauf, daraus Ansprüche des Auftraggebers gegen Connetation abgeleitet werden.
Open Source. 27.1 Eine Verwendung von Open Source Software im Rahmen der Vertragsleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Zustimmung durch die ESG, hat der Auftragnehmer auf Wunsch der ESG alles Zumutbare zu tun, um die Open Source Software durch eine gleichwertige propri- etäre Software zu ersetzen.
Open Source. Soweit die Leistungen von Alpha 148 auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist Alpha 148 berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.
Open Source. Soweit die Leistungen von PULPMEDIA auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist PULPMEDIA berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.
Open Source. Die Software enthält Open-Source-Komponenten, die in der Dokumentation zusammen mit den für die jeweilige Komponente gültigen Lizenzbestimmungen aufgelistet sind. Sie können unter xxxxxxxxxx-xxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxx die Übersendung des Quellcodes der jeweiligen Open- Source-Komponente anfordern. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Ort, von dem aus wir liefern. Gerichtsstand ist Nürnberg. Das Vertragsverhältnis unterfällt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vollständiges oder teilweises Unterlassen oder verspätete Geltendmachung irgendeines Rechtes aus diesem Liefervertrag bedeutet keinen Verzicht auf dieses oder irgendein anderes Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Xxxxxxxxxxxx 000
Open Source. Eine Verwendung von Open Source Software im Rahmen der Vertragsleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Verwendet der Auftragnehmer Open Source Software ohne vorhe-rige schriftliche Zustimmung durch die ESG MOBILITY, hat der Auftragnehmer auf Wunsch der ESG MOBILITY alles Zumutbare zu tun, um die Open Source Software durch eine gleichwertige proprietäre Software zu ersetzen. Der Auftragnehmer stellt ESG MOBILITY der Höhe nach unbe-grenzt von allen Ansprüchen Dritter und damit verbundene Kosten wegen der Verwendung von Open Source Software ohne vorheri-ge schriftliche Zustimmung durch die ESG MOBILITY frei.
Open Source. Der Kunde ist sich bewusst und wurde zudem darüber aus- drücklich aufgeklärt, dass es sich nicht um kommerzielle Soft- ware oder einen Werkvertrag mit zugesicherten Eigenschaf- ten handelt, sondern um Dienstleistungen im Umfeld der Be- ratung, Installation, Konfiguration und Einweisung von Soft- ware, welche im Wesentlichen aus Open Source Komponen- ten, ggf. ergänzt durch Eigenentwicklungen der diligent, be- steht. Der Kunde erklärt, dass er sich vorher ausführlich über die Eignung dieser Software und den angestrebten Support für seine Belange informiert hat und diese bejaht. Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main Amtsgericht Frankfurt am Main Vorstand: Xxxxxx Xxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrats: Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Bankverbindungen: Commerzbank Frankfurt/M. IBAN: XX00000000000000000000
Open Source. 23.1. Die Software enthält möglicherweise Freeware, Shareware oder Open Source Software. Für die Nutzung dieser Freeware, Shareware oder Open Source Software wird keine Lizenzgebühr von uns erhoben.
Open Source. Soweit die Leistungen von ITAURUS auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist ITAURUS berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.