Common use of Obligation of confidentiality Clause in Contracts

Obligation of confidentiality. All transports are subject to an obligation of confi- dentiality, which strictly prohibits the contractor from disclosing any information that becomes known to him in the course of the execution of the order to third parties. The contractor is liable for all vicarious agents. In the event of unauthorised disclosure of information to third parties, a contractual penalty regardless of fault of € 10 000,- which is excluded from the judicial right to reduce the penalty, is due. The principal expressly reserves the right to assert claims for further damages. The transport order in question is binding unless an objection is made within one hour of receipt by the Auftragnehmer ein Widerspruch erfolgt. Der Auf- tragnehmer hat mit seinem Fahrzeug zum vereinbar- ten Beladetermin an der Beladestelle einzutreffen. Bei Nichtgestellung des Fahrzeuges wird eine vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene und vom tatsächlichen Schaden unabhängige Konventi- onalstrafe in Höhe von 80 % der Fracht (verschul- densunabhängig) fällig. Für das verspätete Eintref- fen am Beladeort wird eine verschuldensunabhängi- ge Konventionalstrafe von € 100,-/Std fällig. Ein darüberhinausgehender Schadenersatz bleibt in beiden Fällen unberührt. Entladetermine gelten als Lieferfristen iSd Art. 19 CMR. Die Be- und Entlade- termine sind absolute Fixtermine. Der Auftragneh- mer nimmt zur Kenntnis, dass die Einhaltung der Lieferfristen dem Auftraggeber besonders wichtig ist und dieser somit ein besonders wichtiges Interesse an der Einhaltung der Lieferfristen hat. Bei Verzöge- rungen jeglicher Art ist der Auftraggeber unverzüg- lich zu informieren. Kommt der Auftragnehmer die- ser Pflicht nicht nach so berechtigt dies den Auftrag- geber zu einem Abzug in Höhe von 30% der Fracht. Für einen Lieferfristverzug wird eine verschuldens- unabhängige Konventionalstrafe von € 100,-/Std fällig. Ein darüberhinausgehender Schadenersatz bleibt davon unberührt. Des Weiteren wird bei einem Lie- ferverzug eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 75,- fällig. Der Auftragnehmer hat vor Übernahme des Transportauftrages zu überprüfen, ob die Liefer- frist eingehalten werden kann. Sollten sich Be- und/oder Entladeort ändern, so ist der Auftragneh- mer verpflichtet, den geänderten Transportauftrag durchzuführen, der Frachtpreis wird dem entspre- chend angemessen in der Höhe angepasst.

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Obligation of confidentiality. All transports are subject to an obligation of confi- dentiality, which strictly prohibits the contractor from disclosing any information that becomes known to him in the course of the execution of the order to third parties. The contractor is liable for all vicarious agents. In the event of unauthorised disclosure of information to third parties, a contractual penalty regardless of fault of € 10 000,- which is excluded from the judicial right to reduce the penalty, is due. The principal expressly reserves the right to assert claims for further damages. The transport order in question is binding unless an objection is made within one hour of receipt by the Auftragnehmer ein Widerspruch erfolgtcontractor. Der Auf- tragnehmer The contractor must arrive with his vehi- xxxxxxxxxx hat mit seinem Fahrzeug zum vereinbar- ten Beladetermin an der Beladestelle einzutreffen. Bei Nichtgestellung des Fahrzeuges wird eine vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene und vom tatsächlichen Schaden unabhängige Konventi- onalstrafe in Höhe von 80 % der Fracht (verschul- densunabhängig) fällig. Für das verspätete Eintref- fen am Beladeort wird eine verschuldensunabhängi- ge Konventionalstrafe von € 100,-/Std fällig. Ein darüberhinausgehender Schadenersatz bleibt in beiden Fällen unberührt. Entladetermine gelten als Lieferfristen iSd Art. 19 CMR. Die Be- und Entlade- termine sind absolute Fixtermine. Der Auftragneh- mer nimmt zur Kenntnis, dass die Einhaltung der Lieferfristen dem Auftraggeber besonders wichtig ist und dieser somit ein besonders wichtiges Interesse an der Einhaltung der Lieferfristen hat. Bei Verzöge- rungen jeglicher Art ist der Auftraggeber unverzüg- lich zu informieren. Kommt der Auftragnehmer die- ser Pflicht nicht nach so berechtigt dies den Auftrag- geber zu einem Abzug in Höhe von 30% der Fracht. Für einen Lieferfristverzug wird eine verschuldens- unabhängige Konventionalstrafe von € 100,-/Std fällig. Ein darüberhinausgehender Schadenersatz bleibt davon unberührt. Des Weiteren wird bei einem Lie- ferverzug eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 75,- fällig. Der Auftragnehmer hat vor Übernahme des Transportauftrages zu überprüfen, ob die Liefer- frist eingehalten werden kann. Sollten sich Be- und/oder Entladeort ändern, so ist der Auftragneh- mer verpflichtet, den geänderten Transportauftrag durchzuführen, der Frachtpreis wird dem entspre- chend angemessen in der Höhe angepasst.

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Obligation of confidentiality. All transports are subject to an obligation of confi- dentiality, which strictly prohibits the contractor from disclosing any information that becomes known to him in the course of the execution of the order to third parties. The contractor is liable for all vicarious agents. In the event of unauthorised disclosure of information in- formation to third parties, a contractual penalty regardless re- gardless of fault of € 10 000,- which is excluded from the judicial right to reduce the penalty, is due. The principal expressly reserves the right to assert claims for further damages. The transport order in question is binding unless an objection is made within one hour of receipt by the Auftragnehmer ein Widerspruch erfolgtcontractor. Der Auf- tragnehmer hat mit seinem Fahrzeug zum vereinbar- ten Beladetermin an der Beladestelle einzutreffenThe contractor must arrive with his vehi- cle at the place of loading at the agreed loading time. Bei If the vehicle is not provided, a contractual Nichtgestellung des Fahrzeuges wird eine vom richterlichen rich- terlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene und vom tatsächlichen Schaden unabhängige Konventi- onalstrafe Konventional- strafe in Höhe von 80 % der Fracht (verschul- densunabhängigverschuldensun- abhängig) fällig. Für das verspätete Eintref- fen Eintreffen am Beladeort wird eine verschuldensunabhängi- ge Konventionalstrafe verschuldensunabhängige Kon- ventionalstrafe von € 100,-/Std fällig. Ein darüberhinausgehender darüberhin- ausgehender Schadenersatz bleibt in beiden Fällen unberührt. Entladetermine gelten als Lieferfristen iSd Art. 19 CMR. Die Be- und Entlade- termine Entladetermine sind absolute abso- lute Fixtermine. Der Auftragneh- mer Auftragnehmer nimmt zur KenntnisKennt- nis, dass die Einhaltung der Lieferfristen dem Auftraggeber Auftrag- geber besonders wichtig ist und dieser somit ein besonders be- sonders wichtiges Interesse an der Einhaltung der Lieferfristen Lie- ferfristen hat. Bei Verzöge- rungen Verzögerungen jeglicher Art ist der Auftraggeber unverzüg- lich unverzüglich zu informieren. Kommt der Auftragnehmer die- ser dieser Pflicht nicht nach so berechtigt be- rechtigt dies den Auftrag- geber Auftraggeber zu einem Abzug in Höhe von 30% der Fracht. Für einen Lieferfristverzug wird eine verschuldens- unabhängige verschuldensun- abhängige Konventionalstrafe von € 100,-/Std fällig. Ein darüberhinausgehender Schadenersatz bleibt davon unberührt. Des Weiteren wird bei einem Lie- ferverzug eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 75,- fällig. Der Auftragnehmer hat vor Übernahme des Transportauftrages zu überprüfen, ob die Liefer- frist eingehalten werden kann. Sollten sich Be- und/oder Entladeort ändern, so ist der Auftragneh- mer Auftragnehmer verpflichtet, den geänderten Transportauftrag durchzuführen, der Frachtpreis wird dem entspre- chend entsprechend angemessen in der Höhe angepasst.

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Obligation of confidentiality. All transports are subject to an obligation of confi- dentiality, which strictly prohibits the contractor from disclosing any information that becomes known to him in the course of the execution of the order to third parties. The contractor is liable for all vicarious agents. In the event of unauthorised disclosure of information to third parties, a contractual penalty regardless of fault of € 10 000,- which is excluded from the judicial right to reduce the penalty, is due. The principal expressly reserves the right to assert claims for further damages. The transport order in question is binding unless an objection is made within one hour of receipt by the Der gegenständliche Transportauftrag ist bindend, wenn nicht innerhalb einer Stunde ab Eingang beim Auftragnehmer ein Widerspruch erfolgt. Der Auf- tragnehmer hat mit seinem Fahrzeug zum vereinbar- ten Beladetermin an der Beladestelle einzutreffen. Bei Nichtgestellung des Fahrzeuges wird eine vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene und vom tatsächlichen Schaden unabhängige Konventi- onalstrafe in Höhe von 80 % der Fracht (verschul- densunabhängig) fällig. Für das verspätete Eintref- fen am Beladeort wird eine verschuldensunabhängi- ge Konventionalstrafe von € 100,-/Std fällig. Ein darüberhinausgehender Schadenersatz bleibt in beiden Fällen unberührt. Entladetermine gelten als Lieferfristen iSd Art. 19 CMR. Die Be- und Entlade- termine sind absolute Fixtermine. Der Auftragneh- mer nimmt zur Kenntnis, dass die Einhaltung der Lieferfristen dem Auftraggeber besonders wichtig ist und dieser somit ein besonders wichtiges Interesse an der Einhaltung der Lieferfristen hat. Bei Verzöge- rungen jeglicher Art ist der Auftraggeber unverzüg- lich zu informieren. Kommt der Auftragnehmer die- ser Pflicht nicht nach so berechtigt dies den Auftrag- geber zu einem Abzug in Höhe von 30% der Fracht. Für einen Lieferfristverzug wird eine verschuldens- unabhängige Konventionalstrafe von € 100,-/Std fällig. Ein darüberhinausgehender Schadenersatz bleibt davon unberührt. Des Weiteren wird bei einem Lie- ferverzug eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 75,- fällig. Der Auftragnehmer hat vor Übernahme des Transportauftrages zu überprüfen, ob die Liefer- frist eingehalten werden kann. Sollten sich Be- und/oder Entladeort ändern, so ist der Auftragneh- mer verpflichtet, den geänderten Transportauftrag durchzuführen, der Frachtpreis wird dem entspre- chend angemessen in der Höhe angepasst.

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