Common use of Nutzung Clause in Contracts

Nutzung. a. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. ▇. ▇▇▇▇ unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. ▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Sources: Mietvertrag Für Fotostudio

Nutzung. a. Der Mieter 3 Mietsache und Mietdauer § 4 Nutzungsmodalitäten (1) Die Nutzung des IAB-RT erfolgt monatsweise, wird für einen vollen Monat berechnet und die Entgelte berechnen sich wie folgt: Nutzungsentgelt netto [€/m2] Gesamtfläche [m2] angemietete Fläche [m2] Miete [€] Hallenfläche 4,50 621,00 Sozial- und Sanitärbereiche 6,00 53,70 Bürofläche 6,00 31,60 Nebenkosten f. angemietete Fläche 1,50 Gesamtmiete netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gesamtmiete brutto Die Nutzung der TA wird über einen Grundpreis/Maschinenstunde zzgl. der jeweiligen Verbrauchskosten für Strom, Gas und Wasser sowie der gesetzlichen MwSt. in Rech- nung gestellt. Die Mietpreisübersicht für die TA ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglichVertragsbestandteil. Der Mieter hat Mietzins wird von der IAB Weimar gGmbH monatsweise in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Im Falle einer längerfristigen Nutzung ist die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften IAB Weimar gGmbH berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werdenstellen. b. (2) Es wird die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro vereinbart. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Nutzer die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Endabrechnung zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzungen, z. B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontoinhaber: ………………………………… Kreditinstitut: ………………………………… IBAN: ………………………………… BIC: ………………………………… (3) Die Anfrage für eine Nutzungsmöglichkeit ist mind. drei Wochen vor der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau gewünschten Nutzung des IAB-RT/der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. ▇. ▇▇▇▇ unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise TA ausschließlich per E-Mail an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇- Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn zu richten. Anfragen in anderer Form werden nicht akzeptiert. In der Mieter grob fahrlässig handeltE-Mail sind Status (Firma, Ansprechpartner, Nutzer vor Ort etc.), Zweck, Räumlichkeiten, Maschinen- bezeichnung und beabsichtigte Nutzungsdauer anzugeben. Ob die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, jeweilige Maschine reserviert werden kann und deren mögliche Nutzungsdauer wird durch die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sindIAB Weimar gGmbH schriftlich mitgeteilt. f. (4) Die Übergabe des IAB-RT und der TA erfolgt ausschließlich zu den Öffnungszeiten lt. §1 Nr. 2 und nur persönlich an den benannten Nutzer. Zur Übergabe sind der unterzeichnete Nutzungsvertrag sowie der Nachweis über den Nutzungszweck und die Zahlung der Mietkaution vorzulegen. (5) Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. notwenige Einsatz von IAB-Technikern/-Ingenieuren ist im Anschluss an Vorfeld abzuklären. (6) Der Nutzer prüft gemeinsam mit dem für ihn zuständigen Mitarbeiter des IAB-RT die Funktionstüchtigkeit der angemieteten TA. Das Ergebnis der Kontrolle wird protokolliert und vom Nutzer durch Unterschrift bestätigt. (7) Der Nutzer wird durch fachkundiges Personal über die Handhabung der TA in Kenntnis gesetzt und durch den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls Fachleiter für Sicherheitsmaßnahmen im Anschluss an den Miettag bei Umgang mit der Endabnahme in Bar fälligAlarmanlage unterwiesen. Die Unterweisung wird dokumentiert und vom Nutzer durch Unterschrift bestätigt. Ergeben sich beim Nutzer Fragen zum Umgang mit einzelnen Ausrüstungsgegenständen, sind unverzüglich die für ihn zuständigen die Mitarbeiter des IAB-RT zu kontaktieren. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben(1) Die Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und Verstöße führen zum sofortigen Entzug der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhandenNutzungsberechtigung. h. (2) Der Fotostudioboden Nutzer behandelt das IAB-RT und die angemietete TA sorgfältig und verwendet sie ausschließlich ihrer Bestimmung entsprechend. Insbesondere sind die Hinweise zur sachgemäßen Nutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, o. Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Bei Unklarhei- ten sind vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter Informatio- nen über die sachgemäße Benutzung einzuholen. Es ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet darauf zu achten, dass die richtige Stromart und/oder -spannung angelegt wird und dementsprechend pfleglich zu behandelnnur geeignete Stromquellen verwendet werden. i. Die Lautstärke von Musik, sei es (3) Beschädigungen und Defekte an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdecken zu melden. Bei Abhandenkommen eines Maschinenteils ist unverzüglich der Vermieter zu informieren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich haltenDritte muss dies sowohl dem Vermieter als auch der Polizei gemeldet werden.

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Sources: Nutzungsvertrag

Nutzung. a. Der Mieter ist verpflichtetDie Fahrtbuchung über die FahrPlaner-App, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgenwelche zum sofortigen Fahrtantritt gültig ist, muss bereits vor Betreten des Fahrzeuges vollständig abgeschlossen sein, so dass die vertraglichen Verpflichtungen auch Fahrt (der Barcode) vollständig in der FahrPlaner-App sichtbar heruntergeladen ist. Vor dem Betreten des Fahrzeuges hat sich der Nutzer vom Empfang des gültigen Tickets zu überzeugen.‌‌ Das gebuchte Ticket ist auf dem betriebsbereiten Mobiltelefon während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Prüfpersonal vorzuzeigen und ggf. das Mobiltelefon auszuhändigen ist. Die Anzeige von allen Screenshots oder ähnliches ist nicht zulässig; Das Ticket muss in der FahrPlaner-App vorgezeigt werden. Für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons, für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet die Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textes der Fahrtberechtigung ist der Kunde verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung der Fahrtberechtigung muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket erworben werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen . Kann der Erwerb oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht Nachweis der Fahrtberechtigung bei der Prüfung wegen Telefonversagens nicht erbracht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiteninfolge technischer Störungen, offenes Feuer, Wasser- leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket geahndet und Explosionsaufnahmen) ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Das über das HandyTicket erstellte Ticket ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand personengebunden und Erde ein, letztere immer nicht übertragbar und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. ▇. ▇▇▇▇ unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. ▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden Verbindung mit einem Gasbrennwertgerät betriebenamtlichen Lichtbildausweis oder gleichartigem Nachweis gültig, mit denen die Identität nachgewiesen werden kann. In allen angemieteten Räumen, sowie Bei TagesTickets für mehrere Personen muss die auf dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhandenTicket als Nutzer eingetragene Person stets mitfahren. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Sources: Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen

Nutzung. a. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. ▇. ▇▇▇▇ unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. ▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des VermietersMieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Sources: Mietvertrag Für Fotostudio

Nutzung. a. Der Mieter Die durch diesen Gebrauchsleihevertrag dem Entlehner überlassenen Räumlichkeiten dienen zum Betrieb eines öffentlichen Kulturlokals. Laut Bericht und Antrag 20/1988 „Kulturraum- konzept für die Stadt Luzern“ und Bericht und Antrag 11/1990 „Styger-Scheune“ sollen die Räumlichkeiten folgenden Zwecken dienen: ▪ Konzerte aller Art für Pop, Rock und Jazzmusik, für Konzerte experimenteller Musik, Dis- cos und Parties; ▪ Gesellschaftliche Anlässe (wie Vereinsanlässe mit Musik, Tanz und Unterhaltung, Feste, Ausstellungen, Vorträge und Versammlungen). Aus heutiger Sicht und aufgrund der gemachten Erfahrungen in den vergangenen Jahren kann die Nutzung wie folgt umschrieben werden: ▪ Das Musikzentrum Schüür ist verpflichtetein öffentliches Lokal, in dem vor allem Musikveranstaltun- gen stattfinden; ▪ Priorität haben Konzerte mit lokalen, nationalen und internationalen Künstler/innen; insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen finden aber auch Parties und Discos statt; ▪ Die Programmation richtet sich an ein jugendliches, ausgehorientiertes Publikum; ▪ Die Planung der Eigenveranstaltungen erfolgt im Hinblick auf die rechtzeitige Publikation eines Monatsprogramms; ▪ Mit einem langfristig angelegten Planungs- und Reservationssystem ist es Interessierten grundsätzlich möglich, die Mieträume Schüür für Fremdveranstaltungen zu buchen; ▪ An Wochentagen und -sachen sorgfältig zu behandeln Randzeiten kann das Konzertzentrum Schüür auch für Kurse und Proben (Tanz, Sport usw.) vermietet werden; ▪ Geschlossene Veranstaltungen bzw. Anlässe gesellschaftlicher Art sind nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung ausgeschlos- sen, bilden jedoch die Ausnahme; ▪ Der Gastrobetrieb leistet einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglichKulturveran- staltungen. Der Mieter hat Entlehner führt die bestehenden Arbeits- Schüür nach einem Betriebskonzept, das er der Verleiherin zur Kenntnis bringt. Ansprechpartner für konzeptionelle Fragen bzw. Fragen der Nutzung sind die Bildungsdirek- tion der Stadt Luzern, Abteilung Kultur und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgenSport, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen auf der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. ▇. ▇▇▇▇ unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter einen und der Dritte gesamtschuldnerischVorstand des Ver- eins Konzertzentrum Schüür (sog. „Schüür-Rat“) auf der anderen Seite. Im Konzertzentrum Schüür darf nach Massgabe der Wirtschaftsbewilligung der kantonalen Dienststelle Gastgewerbe und Gewerbepolizei gegen Entgelt gewirtet werden. Der Entlehner ist für die Bewilligung besorgt. ▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Sources: Vereinbarung Zwischen Der Erbengemeinschaft Styger Und Der Stadt Luzern Betreffend Abtretung Des Rückforderungsrechts Am Enteigneten Grundstück 1852

Nutzung. a. Der Mieter ist verpflichtet, Das Leihgerät wird für die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung Zwecke des Unterrichts dem/der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. ▇. ausleihenden ▇▇▇▇ unsere vorherige schriftliche Zustimmung ▇▇▇▇*in bis zur Beendigung des Leihvertrages zur Verfügung gestellt. Das Leihgerät darf nicht für private Zwecke oder von Dritten genutzt werden, sondern dient ausschließlich zur Teilnahme des/der ▇▇▇▇▇▇▇*in an unterrichtlichen Angeboten der Schule einschließlich der Unterrichtsvor- und Nachbereitung. Bei der Nutzung sind die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten und die schulischen Regelungen zu befolgen. Dazu gehören Urheber-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Strafrecht sowie die Schulordnung. Mit dem Endgerät wird keine Internetanbindung und kein gerätebasierter Jugendschutz zur Verfügung gestellt. Da zudem kein Jugendschutzfiltersystem einen 100%igen Schutz bieten kann, stehen die Erziehungsberechtigten oder Lehrkräfte beim Betrieb der Geräte im jeweiligen Nutzungsbereich zu Hause oder in der Schule in der Verantwortung eine pädagogische Aufsicht über die aufgerufenen (Internet-)Inhalte auszuüben. Nähere Informationen zur Internetnutzung, zu jugendgerechten Inhalten im Internet, bzw. zur Konfiguration von heimischen Netzwerken sind u. a. hier zu finden: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇/ Es ist ausdrücklich nicht gestattet, weitere Apps, Programme oder sonstige Dokumente auf das Leihgerät herunterzuladen bzw. aufzuspielen, die nicht für die beschriebenen Unterrichtsangebote erforderlich sind. Mit der Mieter nicht berechtigtInbetriebnahme des Leihgerätes, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragenbzw. Stimmen wir mit der Nutzung von Anwendungen und Apps stimmt der/die Entleiher*in den jeweiligen Endbenutzer-Lizenzverträgen, auch Endbenutzer- Lizenzvereinbarungen (EULA) zu. Insbesondere gelten im Auslieferungszustand der Leihgeräte die Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen der Apple Inc. (iOS, haften der Mieter iPAD) und der Dritte gesamtschuldnerischMicrosoft Corporation, welche hier einsehbar sind: ▇▇▇▇▇://▇▇▇. . ▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇/ ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handeltKosten, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen für das Aufladen des Vertrags verstößtGerätes bei den Entleihern zuhause entstehen, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten der Entleiher und werden nicht erstattet. Zum Aufladen darf nur das zugehörige Netzteil verwendet werden. Kosten, die gegebenenfalls für einen Internetzugang entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten der Entleiher. Das Leihgerät ist ausschließlich in der ausgehändigten Schutzhülle –smart cover- aufzubewahren. Auf den Leihgeräten wird auf den Eigentümer, den Fördermittelgeber, bzw. das Förderprogramm hingewiesen. Die Entleiher tragen Sorge dafür, dass diese Kenntlichmachung während der Ausleihe auf den Geräten unverändert und in lesbarem Zustand auf dem Leihgerät verbleibt. Andernfalls ist die Schulleitung zu informieren und für eine Erneuerung des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhandenHinweises zu sorgen. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Sources: Leihvertrag

Nutzung. a. Der Mieter Das iPad ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig als schulisches Werkzeug zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzenbetrachten. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung Die Schülerin / der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. ▇. ▇▇▇▇ unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. ▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen für die Einsatzbereitschaft des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sindiPad im Unterricht verantwortlich. f. Der Mieter 1. Das Tablet ist zu Schulbeginn stets vollständig geladen. Das Ladekabel wird zum Unterricht mitgebracht. 2. Erforderliche Zugangsdaten (Benutzername und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehenPasswörter) müssen jederzeit verfügbar sein (s. Eintragung im MILA-Heft). 3. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdmWird das Tablet im Unterricht nicht benötigt, so ist es ausgeschaltet bzw. im Anschluss an Flugmodus in der Schultasche. 4. Die Nutzung des Internets, die ausschließlich über das Schul-WLAN erfolgt, wie auch der Transfer von Daten, sind nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch eine Lehrkraft. 5. Bei einer Onlinerecherche wird ausschließlich zum vorgegebenen Thema recherchiert bzw. werden nur die von der Lehrkraft angegebenen Seiten aufgerufen. 6. Das Tablet ist Arbeitsmittel, kein Privatbesitz. Die Privatsphäre ist eingeschränkt. Jede Lehrkraft darf deshalb jederzeit die Aktivitäten (wie z.B. den Miettag Suchverlauf) auf dem Tablet einsehen; das Tablet ist zu diesem Zweck jederzeit zu entsperren. 7. Das iPad sollte immer flach auf der Bank liegen und nicht aufgeklappt stehen. 8. Die Foto-, Audio-und Videofunktion darf auf dem Schulgelände nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch eine Lehrkraft genutzt werden. Aufnahmen von Personen bedürfen immer deren Einwilligung und ggf. der der Eltern. 9. Sprachsteuerungen, wie z.B. „siri,“ sowie alle Töne sind deaktiviert. 1. Die Nutzung einer privaten Apple-ID. 2. Die Nutzung während der Pausen. 3. Die Nutzung in Bar der Freizeit, außer bei Freizeiten mit digitalem Angebot (z. B.: social media, …). 4. Private Nachrichten zu entrichtensenden. 5. Für Smokey Fluid Jedes Mithören oder Protokollieren fremder Datenübertragungen. 6. Die Verwendung fremder oder falscher Benutzernamen und Passwörter. 7. Die Nutzung eines fremden iPads. 8. Der Download und das Streaming von Filmen, Musik und Spielen, sofern es nicht explizit von der Nebelmaschine werden 3€/pro LiterLehrkraft angeordnet wurde. 9. Aufnahmen, ebenfalls die im Anschluss Unterricht gemacht wurden, dürfen grundsätzlich nicht Dritten gezeigt, an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fälligDritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben10. In allen angemieteten RäumenDie Aktivierung von AirDrop, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten außer auf Anweisung des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhandenLehrers. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Sources: Nutzungsvereinbarung

Nutzung. a. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere . Dies gilt immer und auf jedem für jedes Set. In Ausnahmefällen ist unsere eine schriftliche Erlaubnis und eine samt Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten gemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. ▇. ▇▇▇▇ unsere vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir Stimmt der Vermieter diesem Vorhaben zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. ▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ - Photographie e. Der Vermeiter ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont Abreisshorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid das „Smokey-Fluid“ der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte muss sich im normalen Bereich halten.

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Sources: Mietvertrag Für Fotostudio

Nutzung. a. Der Mieter ist verpflichtetOnline ausgegebene VVS-Tickets bedürfen zur Gültigkeit eines Identifi- kationsmediums (siehe besondere Verkaufs-AGBs der ausgebenden VVS-Verkehrsunternehmen). TagesTickets als Online-PrintTicket sind nicht übertragbar und gelten am bzw. im ausgewählten und aufgedruckten Geltungstag bzw. Gültig- keitsbereich (Tarifzone(n)) nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis; keine Ausweise in diesem Sinne sind z.B. Krankenversichertenkarte, Schülerausweis, Studentenausweis) für die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzenauf dem Ticket angegebene Person. Bei Erstnutzung oder GruppenTagesTickets muss die auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist dem Ticket angegebene Person stets mitfahren. StudiTickets als Online-PrintTicket gelten, soweit eine Einweisung besondere Ver- einbarung mit einer Hochschule besteht, nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Das ausgebende Verkehrsunternehmen behält sich vor, Inhabern von zu Unrecht erworbenen Studi-Tickets den Differenzbetrag von bis zu sechs entsprechenden MonatsTickets Jeder- mann in Rechnung zu stellen. Es liegt in der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- Verantwortung des Kunden, für eine ausreichende Hard- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür Softwareausstattung zu sorgen, mit der Online-PrintTickets herun- tergeladen und – schwarz-weiß oder farbig – ausgedruckt werden kann. Die Tickets sind so auszudrucken, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar sowie überprüfbar sind. Insbesondere sind die vertraglichen Verpflichtungen Tickets in Originalgröße auszudrucken. Online-PrintTickets müssen bei Fahrtantritt ausgedruckt sein. Online gekaufte Tickets können vom Kunden auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten auf mobilen Endgeräten (z.B. brennbare FlüssigkeitenSmartphone) abgerufen werden und sind nur gültig, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagtwenn sie in der vom Verkehrsunternehmen für die Ausgabe vorgesehenen Medienform vorgezeigt werden (z.B. Aufruf aus dem Ticketspeicher einer Smartphone-App; das Vorzeigen einer gespeicherten Bilddatei bzw. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte eines Screenshots des Handy- Tickets ist nicht zulässig). Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch HandyTickets gelten nur in diesen genutzt Verbindung mit einem amtlichen Lichtbild- ausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis). HandyTickets müssen vor Antritt der Fahrt gelöst werden. ▇. ▇▇▇▇ unsere vorherige schriftliche Zustimmung EinzelTickets als HandyTicket gelten zum sofortigen Fahrtantritt. Der Fahrgast ist während der Mieter gesamten Fahrt für die Betriebsbereitschaft des Handys verantwortlich. Die Bedie- nung des Handys nimmt der Nutzer vor. Das Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des Handys und des Identifiktionsmediums zu Prüf- zwecken in Anwesenheit des Nutzers verlangen. Kann der Erwerb oder der Nachweis des Tickets wegen Handyversagens nicht berechtigterbracht wer- den, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen(z.B. leerer Akku, technische Störung), wird dies zunächst als Fahrt ohne gültiges Ticket gewertet. Stimmen wir zuDas erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 €, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. ▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handeltFahrgast innerhalb einer Woche nachweist, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sinddass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gülti- gen HandyTickets war. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Sources: Beförderungsbedingungen

Nutzung. a. 4.1. Die Nutzung der Streamingdienste durch den KUNDEN ist gegenständlich und zeitlich begrenzt. Der Mieter ist verpflichtetKUNDE darf die Streamingdienste nur im privaten Bereich nutzen. Die Nutzung der Streamingdienste durch die Teilnehmer der Education-Initiative EXPLORE CLASSICAL MUSIC! werden abweichend durch die jeweils gültigen Teilnahmebedingungen geregelt. 4.2. BERLIN PHIL MEDIA bietet dem KUNDEN folgende Arten der Nutzung an: 4.2.1. Mit dem Kauf eines Tickets erhält der KUNDE im Gültigkeitszeitraum seines Tickets Zugang zu dem Archiv der Digital Concert Hall mit den jeweils verfügbaren Konzertmitschnitten sowie einer bestimmten Anzahl von Live-Konzerten, die Mieträume und -sachen sorgfältig in dem maßgeblichen Zeitraum stattfinden. Die Nutzungsdauer beginnt nicht mit dem Kauf des Tickets, sondern mit dem Abruf des ersten Konzertes, spätestens jedoch 365 Tage nach Abschluss des KAUFVERTRAGES gemäß Ziff. 5.3. Für alle Tickets bietet BERLIN PHIL MEDIA auch Gutscheine an, die zu behandeln und einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden können. Gutscheine, die käuflich erworben wurden, haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Gutscheine, die unentgeltlich, etwa zu Werbezwecken ausgegeben wurden, verfallen zu dem Zeitpunkt, der bei der Vergabe des Gutscheins kommuniziert wurde. Wenn der KUNDE während der Nutzungsdauer des Tickets ein weiteres Ticket erwirbt oder einen Gutschein einlöst, verlängert sich die Nutzungsdauer entsprechend. Solange im Konto des KUNDEN ein nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung aktiviertes Ticket oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung ein nicht eingelöster Gutschein hinterlegt ist, kann der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werdenKUNDE kein weiteres Ticket erwerben. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln4.2.2. Erwirbt der KUNDE ein Abonnement, kann er gegen einen monatlichen Betrag sämtliche durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. ▇. BERLIN PHIL MEDIA unter ▇▇▇▇ unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇- Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen angebotenen Streamingdienste in Anspruch nehmen. Die Nutzungsdauer beginnt mit Eingang der Zahlung des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn ersten Monatsbetrags und endet einen Monat nach Eingang der Mieter grob fahrlässig handeltZahlung des letzten Monatsbetrags. Löst der KUNDE während der Nutzungsdauer des Abonnements einen Gutschein für ein Ticket ein, so verlängert sich der bereits bezahlte Zeitraum des Abonnements entsprechend. Der KUNDE kann das Abonnement jederzeit zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums kündigen. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform (schriftlich, keine Unterschrift erforderlich, z.B. E-Mail, Fax). 4.3. Der KUNDE verpflichtet sich, die Betriebssicherheit gefährdet Streamingdienste nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist es ihm untersagt, − Konzerte vollständig oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößtteilweise aufzuzeichnen; − den Stream für kommerzielle Zwecke zu nutzen oder ihn öffentlich vorzuführen, die mit zu senden oder ihn in sonstiger Weise öffentlich zugänglich zu machen; oder − den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sindStream zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. f. Der Mieter und Dritte 4.4. Verletzt der KUNDE die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit Ziff. 4.3 normierte Pflicht, ist BERLIN PHIL MEDIA berechtigt, den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar Zugang des KUNDEN zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fälligsperren und die NUTZUNGSVEREINBARUNG außerordentlich zu kündigen. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen