Netzanschlussvertrag. Für den Anschluss an das Netz des Netzbetreibers muss zwischen dem An- schlussnutzer, wenn dieser Anschlussnehmer ist, oder zwischen dem Netz- betreiber und dem Anschlussnehmer ein Netzanschlussvertrag für die Entnah- mestelle mit ausreichender Anschlusskapazität bestehen. Der Anschlussnutzer kann hinsichtlich der Nutzung des Netzanschlusses gegenüber dem Netzbetrei- ber keine weitergehenden Rechte geltend machen, als der Anschlussnehmer nach dem Netzanschlussvertrag. Voraussetzung für die Anschlussnutzung ist weiter, dass die Entnahmestelle einem Bi- lanzkreis zugeordnet ist.
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Sources: Anschlussnutzungsvertrag Gas, Anschlussnutzungsvertrag Gas
Netzanschlussvertrag. Für den Anschluss an das Netz des Netzbetreibers muss zwischen dem An- schlussnutzer, wenn dieser Anschlussnehmer ist, oder zwischen dem Netz- betreiber Netzbe- treiber und dem Anschlussnehmer ein Netzanschlussvertrag für die Entnah- mestelle Entnahmes- telle mit ausreichender Anschlusskapazität bestehen. Der Anschlussnutzer kann hinsichtlich der Nutzung des Netzanschlusses gegenüber dem Netzbetrei- ber Netzbetreiber keine weitergehenden Rechte geltend machen, als der Anschlussnehmer nach dem Netzanschlussvertrag. Voraussetzung für die Anschlussnutzung ist weiter, dass die Entnahmestelle einem Bi- lanzkreis zugeordnet ist.
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Sources: Anschlussnutzungsvertrag Gas