Nachtarbeit. Vorübergehende Nachtarbeitsstunden oder vorübergehende Nachtarbeitsschichten werden mit einem Zuschlag von 25% ausbezahlt. Vorbehalten bleiben die Bestimmun- gen des Arbeitsgesetzes und dessen Verordnungen (ArG Art. 17 / ArGV Art. 27).
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag