Missbrauch Musterklauseln

Missbrauch. 8.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Internet und in diesem Zusammenhang angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
Missbrauch. Der Kunde erklärt hiermit, dass er sich der Möglichkeit eines Missbrauchs bei der Übermittlung von elektronisch erteilten Aufträgen, z.B. Fälschung oder Verfälschung durch schattenloses Kopieren, Fälschung von Unter- schriften oder Veränderungen am Originalbeleg, bewusst ist. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass sich keine Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer bei einem elektronisch übermittelten Auftrag er- geben. Die Bank ist nicht in der Lage, elektronisch eingehende Aufträge auf ihre Echtheit und die Übereinstimmung mit dem Original hin zu überprüfen.
Missbrauch. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benut- zung der Leistungen verantwortlich. Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten insbesondere unlaute- re Massenwerbung, Belästigung oder Beunruhigen von Drit- ten, Behinderung Dritter bei der Benutzung von Fernmelde- diensten, Hacking (Eindringversuche etc.), Ausspionieren anderer Internetbenutzer oder von deren Daten und be- trügerische Angriffe (Phishing), Schädigen oder Gefährden der Fernmeldeinfrastruktur oder der Geräte Dritter durch schädliche Software, Übermittlung oder Zugänglichmachen rechtswidriger Inhalte. Besteht eine begründete Annahme einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, wird eine sol- che von Betroffenen oder einer Behörde angezeigt oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann IWB die Daten der/des Missbrauchs verdächtigten Kunden den Betroffenen oder den zuständigen Behörden bekannt- geben, die Polizei und/oder andere zuständige Behörden über den Vorfall informieren, die Kunden zur rechts- und ver- tragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbrin- gung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und/oder gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. Der Kunde schützt seine Infrastruktur und Daten vor unbe- fugtem Zugriff durch Dritte. Der Kunde ergreift Massnahmen, um zu verhindern, dass seine Infrastruktur für die Verbrei- tung von rechtswidriger oder sonst wie schädlicher Inhal- te, betrügerische Nachrichten, betrügerische Internetseiten, schädliche Software verwendet wird. IWB übernimmt insbesondere keine Haftung für schädliche Software, Trojaner, Phishing-Angriffen, Spamming, Hacking, Daten-, Virenübertragung und andere Eindringversuche in Computer und andere verwendete Endgeräte, sowie für dadurch verursachte Schäden.
Missbrauch. Dienstleistungen dürfen nicht missbräuchlich, d.h. in vertrags- bzw. rechtswidriger Weise, verwendet werden. Als Miss- brauch gilt insbesondere
Missbrauch. Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung einer Dienstleistung, wird eine solche von Betroffenen oder einer Behörde angezeigt oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, können die tb.glarus die Daten der des Missbrauchs ver- dächtigten Kunden den Betroffenen oder den zuständigen Behörden bekannt geben, den Polizei und/oder andere zuständige Behörden über den Vorfall informieren, den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benützung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und/oder gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. Die tb.glarus können die glei- chen Massnahmen treffen, wenn sie Grund zur Annahme haben, dass der Kunde den Ver- trag verletzt oder verletzen wird oder wenn der Kunde bei Vertragsabschluss unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Missbrauch. Dienstleistungen dürfen nicht missbräuchlich, d. h. in vertrags- bzw. rechtswidri- ger Weise, verwendet werden. Als Missbrauch gilt insbesondere
Missbrauch. 6.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadha en (z. B. virenverseuch- ten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, ALLGEMEINE UND BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte verbreiten und/oder über das Internet abrufen, speichern, online oder oRine zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen.
Missbrauch. Bei einem Missbrauchsverdacht informieren sich die Vertragsparteien unver- züglich gegenseitig. Die ebase hat das jederzeitige Recht den Overview-Zu- gang und/oder den Arbeiternehmerzugang durch Userlöschung bei einem Missbrauchsverdacht zu sperren. Ein Missbrauchsverdacht liegt insbesondere vor, wenn: • eine Nutzung durch unberechtigte Personen erfolgt, • Benutzerdaten und/oder Benutzerrechte vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch angegeben werden, • die Pflege der Benutzerdaten und/oder Benutzerrechte vorsätzlich oder fahr- lässig vernachlässigt wird, • mit eigenen und/oder fremden User-ID und/oder Zugangsdaten fahrlässig umgegangen wird, • die Überprüfung der Daten bei der Freischaltung der User nicht mit der ge- botenen Sorgfalt erfolgt. Die Gesellschaft wird die ebase unverzüglich benachrichtigen, wenn sie eine unberechtigte Übermittlung oder sonstige Kenntniserlangung von personen- bezogenen Daten aus der Nutzung des Online-Banking Employee durch Dritte entdeckt. Die Gesellschaft wird die ebase unverzüglich benachrichtigen, wenn sie Kennt- nis von Daten, die nicht für sie bestimmt sind, erlangt und wird diese Daten unverzüglich vernichten.
Missbrauch. Unter Missbrauch wird insbesondere die Nutzung einer Rufnummer oder die Bereitstellung eines Dienstes verstanden, welche gegen die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen der einzelnen Länder oder die mit dtms vertraglich vereinbarten Bestimmungen verstößt. Eine zweckentfremdete Nutzung einer Rufnummer, insbesondere in Bezug auf den mit der Service-Rufnummer angebotenen Dienst ist als Missbrauch zu verstehen. Hierzu zählt u.a. die Verwen- dung einer Rufnummer, welche nicht für Massenverkehr ausgelegt ist, für Masscalling-Dienste. Eingeschlossen sind außerdem z.B. Entertainment oder Erotik-Dienste, welche auf Rufnummern oder Rufnummerngassen bereitgestellt werden, die nicht explizit für diese Dienste verwendet werden dürfen sowie das Angebot von Dialer-Diensten in hier- für nicht vorgesehene Gassen. Darüber hinaus liegt Missbrauch vor, wenn Rufnummern zur Begehung von in Deutschland unter Strafe gestellten Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten verwendet werden. Wird seitens des nationalen Regulierers, einer national zuständigen Behörde, eines dtms-Zuführungspartners oder dtms der Missbrauch einer Rufnummer oder eines Dienstes festgestellt, so ist dtms berechtigt den Dienst abzuschal- ten. Gleiches gilt bei einem hinreichenden Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Rufnummer. Ein Recht auf Schadensersatz des Kunden ist hierbei auf vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten von dtms beschränkt. Jeder Verstoß gegen die in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Regelungen oder gesetzlichen Bestimmungen führt zu einer Verpflichtung des Kunden, eine Vertragsstrafe von bis zu 20.000 Euro zu entrichten. dtms behält sich die Geltendmachung weitergehender Schäden vor. dtms ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen gegen Zahlungsansprü- che des Kunden aufzurechnen.
Missbrauch. Der Kunde setzt angemessene Sicherheitsrichtlinien und -verfahren ein, um unerwünschte oder unbefugte Aktivitä- ten in seinem eigenen Netz und in dem Netz von Vodafo- ne, mit dem er verbunden ist, zu verhindern. Der Kunde ist verpflichtet: - angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Miss- brauch oder die Bedrohung des Service, der Endgeräte oder des Netzes einzuschränken - keine unerwünschten Massennachrichten, Inhalte, Beiträge oder Mitteilungen zu versenden oder deren Versand zuzulassen - sich nicht an Aktivitäten zu beteiligen, die das Netz oder einen seiner Nutzer nachteilig beeinflussen oder stören - Vodafone über alle Sicherheitsprobleme des Kunden zu informieren, die das Netz wesentlich beeinträchti- gen können - jedem von Vodafone festgestellten Missbrauch oder jeder Bedrohung durch die Implementierung ange- messener Sicherheits- oder Benutzerkontrollen zu begegnen - vor der Durchführung von Sicherheitstests, Schwach- stellenscans oder Penetrationstests von Endgeräten oder Dienstleistungen die vorherige Zustimmung von Vodafone mindestens in Textform einzuholen