Common use of Materialbeistellung Clause in Contracts

Materialbeistellung. a) Das vom Auftraggeber beigestellte Material bleibt sein Eigentum und darf nur für ihn verwendet werden. b) Das Material ist rechtzeitig beim Auftraggeber unter ▇▇▇▇▇▇ der genauen Lieferzeit schriftlich anzufordern. Der Auftragnehmer trägt vom Zeitpunkt der Übernahme an, die unverzüglich zu erfolgen hat, alle Gefahren für Verschlechterung, Minderung und Verlust etc. c) Der Transport von Materialien von den Magazinen oder Lagern des Auftraggebers bis zur Verwendungsstelle sowie das Auf- und Abladen sind Sache des Auftragnehmers. d) Soweit das beigestellte Material in der Bestellsumme enthalten ist, vermindert sich die Bestellsumme um die der Bestellung zugrunde gelegten Werte des beigestellten Materials, zuzüglich der darauf anfallenden Gemeinkosten, Zuschläge und Mehrwertsteuer. Soweit das beigestellte Material in der Bestellsumme nicht enthalten ist, erfolgt die Abrechnung gegen Nachweis der tatsächlich erforderlichen Mengen. Darüber hinaus verbrauchte Mengen werden vom Auftragnehmer entsprechend Satz 1 vergütet. e) Restmengen des beigestellten Materials einschließlich ▇▇▇▇▇▇▇ sind vom Auftragnehmer zurückzugeben; Sie sind kostenlos und unverzüglich an den vom Auftraggeber gezeichneten Ort im Werksgelände zu bringen. f) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mit der Schlussrechnung den Verbrauch sämtlicher beigestellter Stoffe zu belegen. g) Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe, Materialien oder Bauteile, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst vor ihrer Verwendung – schriftlich mitzuteilen.

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Sources: Montagebedingungen

Materialbeistellung. a) Das vom Auftraggeber beigestellte Material bleibt sein Eigentum und darf nur für ihn verwendet werden. b) Das Material ist rechtzeitig beim Auftraggeber unter ▇▇▇▇▇▇ der genauen Lieferzeit schriftlich anzufordern. Der Auftragnehmer trägt vom Zeitpunkt der Übernahme an, die unverzüglich zu erfolgen hat, alle Gefahren für Verschlechterung, Minderung und Verlust etc. c) Der Transport von Materialien von den Magazinen oder Lagern des Auftraggebers bis zur Verwendungsstelle sowie das Auf- und Abladen sind Sache des Auftragnehmers. d) Soweit das beigestellte Material in der Bestellsumme enthalten ist, vermindert sich die Bestellsumme um die der Bestellung zugrunde gelegten Werte des beigestellten Materials, zuzüglich der darauf anfallenden Gemeinkosten, Zuschläge und Mehrwertsteuer. Soweit das beigestellte Material in der Bestellsumme nicht enthalten ist, erfolgt die Abrechnung gegen Nachweis der tatsächlich erforderlichen Mengen. Darüber hinaus verbrauchte Mengen werden vom Auftragnehmer entsprechend Satz 1 vergütet. e) Restmengen des beigestellten Materials einschließlich ▇▇▇▇▇▇▇ sind vom Auftragnehmer zurückzugeben; Sie sind kostenlos und unverzüglich an den vom Auftraggeber gezeichneten bezeichneten Ort im Werksgelände zu bringen. f) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mit der Schlussrechnung den Verbrauch sämtlicher beigestellter Stoffe zu belegen. g) Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe, Materialien oder Bauteile, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst vor ihrer Verwendung – schriftlich mitzuteilen.

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Sources: Bedingungen Für Bauleistungen