Margin. 5.1. Der Kunde darf eine Transaktion zu einem bestimmten Finanzinstrument ausführen oder in einigen Fällen eine Order übermit- teln, sofern und soweit vorher eine Margin einbezahlt wurde. Die Margin hat betragsmäßig der Größe der platzierten Order zu entsprechen. 5.2. Die Höhe der Margin wird gemäß den Daten-Verzeichnissen bestimmt. Der auf diese Weise festgelegte Betrag wird auf dem entsprechenden Handelskonto des Kunden blockiert. 5.3. Im Falle einer offenen Position innerhalb des Handelskontos wird die freie Margin für das CFD-Konto gemäß den Regelungen in Punkt 9 der AGB‘s entsprechend reduziert/angepasst. 5.4. Sollte das Guthaben oder der Saldo auf einem Handelskonto unter einen bestimmten Wert fallen, ermächtigt der Kunde XTB, einige oder alle offenen Positionen in Übereinstimmung der Regelungen gem. Punkt 9 der AGB‘s glattzustellen. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist nicht notwendig. Derartige Aktionen sind nicht als Handlungen gegen den Willen oder zum Scha- den des Kunden anzusehen. Der Kunde autorisiert XTB die Glattstellung in den oben beschriebenen Fällen durchzuführen. 5.5. Die Glattstellung einer Kunden-Transaktion in der in Punkt 5.4 beschriebenen Art und Weise wird auf dem entsprechenden Handelskonto wiedergespiegelt. 5.6. Sollte das Glattstellen einer Position gemäß Punkt 5.4 zu einem negativen Saldo auf einem Handelskonto des Kunden führen, so hat der Kunde unverzüglich den negativen Saldobetrag des entsprechenden Handelskontos auszugleichen. 5.7. Der Kunde hat stets den Betrag der erforderlichen Margin sowie den zusätzlich erforderlichen Geldbetrag zu beobachten, der im Hinblick auf aktuell offene Positionen auf dem entsprechenden Konto zusätzlich verfügbar sein muss. 5.8. Transaktionen oder Order, die durch den Kunden in Synthetische Aktien, Aktien-CFDs oder ETF CFDs durchgeführt oder plat- ziert wurden, können es erforderlich machen bzw. dazu führen, dass XTB eine Hedging-Transaktion in Bezug auf ein zugrunde- liegendes Basisinstrument, ein oder mehrere Basiskurse eines Basisinstrumentes und/oder mit einem oder mehreren Partnern eingeht. Sofern der Kunde eine Order oder eine Transaktion in Synthetische Aktien, Aktien-CFDs und/oder ETF CFDs platziert oder durchführt, ist XTB auf der Grundlage dieser Vereinbarung dazu berechtigt: • Mittel des Kunden auf eigene Rechnung zu verwenden, die dem Nominalwert der Synthetischen Aktien entsprechen oder • auf die Sicherheit (Margin) zurückzugreifen, die auf dem Kunden-Konto hinterlegt ist. Zu diesem Zweck darf XTB den Gegenwert dieser Mittel als Sicherheit auf ein eigenes Geschäftskonto transferieren und/oder einem Partner weiterleiten, damit eine Order oder eine Hedging-Transaktion in das zugrundliegende Basisinstrument durchge- führt oder mit dem Partner platziert werden kann. Diese Mittel werden weiterhin im Saldo auf dem Kunden-Konto ausgewiesen. 5.9. Mittel, die - wie oben beschrieben - als Sicherheit in das Eigentum von XTB, auf ein eigenes Geschäftskonto übergeführt wur- den, werden unverzüglich auf das Kunden-Konto zurückgeführt, sobald • die Transaktion durch den Kunden geschlossen/annulliert wurde bzw. die Order ausgelaufen ist und • sämtliche vertraglichen Kosten und Gebühren, die XTB zustehen, abgezogen wurden.
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Margin. 5.1. Der Kunde darf eine Transaktion zu einem bestimmten Finanzinstrument ausführen oder in einigen Fällen eine Order übermit- teln, sofern und soweit vorher eine Margin einbezahlt wurde. Die Margin hat betragsmäßig der Größe der platzierten Order zu entsprechen.
5.2. Die Höhe der Margin wird gemäß den Daten-Verzeichnissen bestimmt. Der auf diese Weise festgelegte Betrag wird auf dem entsprechenden Handelskonto des Kunden blockiert.
5.3. Im Falle einer offenen Position innerhalb des Handelskontos wird die freie Margin für das CFD-CFD- Konto gemäß den Regelungen in Punkt 9 der AGB‘s entsprechend reduziert/angepasst.
5.4. Sollte das Guthaben oder der Saldo auf einem Handelskonto unter einen bestimmten Wert fallen, ermächtigt der Kunde XTB, einige oder alle offenen Positionen in Übereinstimmung der Regelungen gem. Punkt 9 der AGB‘s glattzustellen. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist nicht notwendig. Derartige Aktionen sind nicht als Handlungen gegen den Willen oder zum Scha- den des Kunden anzusehen. Der Kunde autorisiert XTB die Glattstellung in den oben beschriebenen Fällen durchzuführen.
5.5. Die Glattstellung einer Kunden-Transaktion in der in Punkt 5.4 beschriebenen Art und Weise wird auf dem entsprechenden Handelskonto wiedergespiegelt.
5.6. Sollte das Glattstellen einer Position gemäß Punkt 5.4 zu einem negativen Saldo auf einem Handelskonto des Kunden führen, so hat der Kunde unverzüglich den negativen Saldobetrag des entsprechenden Handelskontos auszugleichen.
5.7. Der Kunde hat stets den Betrag der erforderlichen Margin sowie den zusätzlich erforderlichen Geldbetrag zu beobachten, der im Hinblick auf aktuell offene Positionen auf dem entsprechenden Konto zusätzlich verfügbar sein muss.
5.8. Transaktionen oder Order, die durch den Kunden in Synthetische Aktien, Aktien-CFDs oder ETF CFDs durchgeführt oder plat- ziert wurden, können es erforderlich machen bzw. dazu führen, dass XTB eine Hedging-Transaktion in Bezug auf ein zugrunde- liegendes Basisinstrument, ein oder mehrere Basiskurse eines Basisinstrumentes und/oder mit einem oder mehreren Partnern eingeht. Sofern der Kunde eine Order oder eine Transaktion in Synthetische Aktien, Aktien-CFDs und/oder ETF CFDs platziert oder durchführt, ist XTB auf der Grundlage dieser Vereinbarung dazu berechtigt: • Mittel des Kunden auf eigene Rechnung zu verwenden, die dem Nominalwert der Synthetischen Aktien entsprechen oder • auf die Sicherheit (Margin) zurückzugreifen, die auf dem Kunden-Konto hinterlegt ist. Zu diesem Zweck darf XTB den Gegenwert dieser Mittel als Sicherheit auf ein eigenes Geschäftskonto transferieren und/oder einem Partner weiterleiten, damit eine Order oder eine Hedging-Transaktion in das zugrundliegende Basisinstrument durchge- führt oder mit dem Partner platziert werden kann. Diese Mittel werden weiterhin im Saldo auf dem Kunden-Konto ausgewiesen.
5.9. Mittel, die - wie oben beschrieben - als Sicherheit in das Eigentum von XTB, auf ein eigenes Geschäftskonto übergeführt wur- den, werden unverzüglich auf das Kunden-Konto zurückgeführt, sobald • die Transaktion durch den Kunden geschlossen/annulliert wurde bzw. die Order ausgelaufen ist und • sämtliche vertraglichen Kosten und Gebühren, die XTB zustehen, abgezogen wurden.
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Margin. 5.1. Der Kunde darf eine Transaktion zu einem bestimmten Finanzinstrument ausführen oder in einigen Fällen eine Order übermit- teln, sofern und soweit vorher eine Margin einbezahlt wurde. Die Margin hat betragsmäßig der Größe der platzierten Order und dem verfügbaren Liquiditäts-Level zu entsprechen.
5.2. Die Höhe der Margin wird gemäß den Daten-Verzeichnissen bestimmt. Der auf diese Weise festgelegte Betrag wird auf dem entsprechenden Handelskonto des Kunden blockiert.
5.3. Im Falle einer offenen Position innerhalb des Handelskontos wird die freie Margin für das CFD-Konto gemäß den Regelungen in Punkt 9 Ziffer 9. der AGB‘s entsprechend reduziert/angepasst.
5.4. Sollte das Guthaben oder der Saldo auf einem Handelskonto unter einen bestimmten Wert fallen, ermächtigt der Kunde XTB, einige oder alle offenen Positionen in Übereinstimmung der Regelungen gem. Punkt 9 Ziffer 9. der AGB‘s glattzustellen. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist nicht notwendig. Derartige Aktionen sind nicht als Handlungen gegen den Willen oder zum Scha- den des Kunden anzusehen. Der Kunde autorisiert XTB die Glattstellung in den oben beschriebenen Fällen durchzuführen.
5.5. Die Glattstellung einer Kunden-Transaktion in der in Punkt 5.4 Ziffer 5.4. beschriebenen Art und Weise wird auf dem entsprechenden Handelskonto wiedergespiegelt.
5.6. Sollte das Glattstellen einer Position gemäß Punkt 5.4 Ziffer 5.4. zu einem negativen Saldo auf einem Handelskonto des Kunden führen, so hat der Kunde unverzüglich den negativen Saldobetrag des entsprechenden Handelskontos auszugleichen.
5.7. Der Kunde hat stets den Betrag der erforderlichen Margin sowie den zusätzlich erforderlichen Geldbetrag zu beobachten, der im Hinblick auf aktuell offene Positionen auf dem entsprechenden Konto zusätzlich verfügbar sein muss.
5.8. Transaktionen oder Order, die durch den Kunden in Synthetische Aktien, Aktien-CFDs oder ETF CFDs durchgeführt oder plat- ziert wurden, können es erforderlich machen bzw. dazu führen, dass XTB eine Hedging-Transaktion in Bezug auf ein zugrunde- liegendes Basisinstrument, ein oder mehrere Basiskurse eines Basisinstrumentes und/oder mit einem oder mehreren Partnern eingeht. Sofern der Kunde eine Order oder eine Transaktion in Synthetische Aktien, Aktien-CFDs und/oder ETF CFDs platziert oder durchführt, ist XTB auf der Grundlage dieser Vereinbarung dazu berechtigt: • Mittel des Kunden auf eigene Rechnung zu verwenden, die dem Nominalwert der Synthetischen Aktien entsprechen oder • auf die Sicherheit (Margin) zurückzugreifen, die auf dem Kunden-Konto hinterlegt ist. Zu diesem Zweck darf XTB den Gegenwert dieser Mittel als Sicherheit auf ein eigenes Geschäftskonto transferieren und/oder einem Partner weiterleiten, damit eine Order oder eine Hedging-Transaktion in das zugrundliegende Basisinstrument durchge- führt oder mit dem Partner platziert werden kann. Diese Mittel werden weiterhin im Saldo auf dem Kunden-Konto ausgewiesen.
5.9. Mittel, die - wie oben beschrieben - als Sicherheit in das Eigentum von XTB, auf ein eigenes Geschäftskonto übergeführt wur- den, werden unverzüglich auf das Kunden-Konto zurückgeführt, sobald • die Transaktion durch den Kunden geschlossen/annulliert wurde bzw. die Order ausgelaufen ist und • sämtliche vertraglichen Kosten und Gebühren, die XTB zustehen, abgezogen wurden.
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