Margin. 9.1. Sie werden uns Geldbeträge in der Höhe und Form, die wir nach ausschließlichem eigenen Ermessen anfordern können, in Bezug auf und als Sicherheit für Ihre tatsächlichen, künftigen und Eventual- oder möglichen Verbindlichkeiten uns gegenüber (Verbindlichkeiten) zur Verfügung stellen und überlassen (Margin). Wir können unsere Marginanforderungen jederzeit ändern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie jederzeit über die Margin-Anforderungen der Online-Dienste für die angebotenen Instrumente informiert sind. 9.2. Die Anforderung einer Margin muss in der von uns (nach unserem ausschließlichen eigenen Ermessen) angegebenen Währung und im von uns angegebenen Zeitraum erfüllt werden, oder, falls kein Zeitraum angegeben ist, unverzüglich. Eine Marginforderung schließt andere nicht aus. Eine Margin ist in bar oder in anderer Form bereitzustellen, wie von uns vereinbart oder akzeptiert. Wenn Sie ein Retail Trader sind, wird die Marge in bar/Geldmitteln bereitgestellt. 9.3. Sie sind dafür verantwortlich, jederzeit geeignete Regelungen für den Erhalt und die Mitteilung von Informationen zur Margin mit uns aufrechtzuerhalten. Falls Sie uns innerhalb des erforderlichen Zeitraums nicht ausreichend Margin zur Verfügung stellen, können wir Ihre offenen Positionen automatisch ausbuchen und sind berechtigt, unsere Rechte gemäß Klausel 21 im Folgenden auszuüben. 9.4. Soweit von uns nicht anders vereinbart, stellen Sie uns alle Margins dem Vertrag entsprechend zur Verfügung als eine fortlaufende Sicherheit für Ihre Verbindlichkeiten gemäß dem oder im Rahmen des Vertrags (einschließlich im Rahmen jeder Transaktion, die zeitweise vom Vertrag geregelt ist). 9.5. Sie willigen ein, die weiteren Urkunden zu unterzeichnen und weitere Maßnahmen zu ergreifen, die wir in angemessener Weise anfordern können, um unser Sicherheitsinteresse auf die Margin zu vervollständigen, als ihr Eigentümer eingetragen zu werden oder das rechtliche Eigentum an ihr zu erhalten, um die Verbindlichkeiten weiter abzusichern und um uns zu ermöglichen, unsere Rechte auszuüben. 9.6. Sie dürfen Eigentum, das unserem Sicherungsrecht unterliegt, nicht ohne unsere vorherige Einwilligung zurückziehen oder ersetzen. 9.7. Falls der Vertrag endet, sind wir nicht zur Rückzahlung von ▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ in dem Umfang verpflichtet, in dem Sie uns Verbindlichkeiten schulden oder eventuell schulden. Beim Ermitteln der Beträge der Bar-Margin, Ihrer Verbindlichkeiten und unserer Verpflichtungen Ihnen gegenüber können wir die von uns als angemessen befundenen Methoden (einschließlich Beurteilungen der künftigen Markt- und Wertbewegungen) dem gültigen CySEC-Gesetz entsprechend anwenden.
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Margin. 9.1. 8.1 Sie werden uns Geldbeträge in der Höhe und Form, die wir nach ausschließlichem eigenen Ermessen anfordern können, in Bezug auf und als Sicherheit für Ihre tatsächlichen, künftigen und Eventual- oder möglichen Verbindlichkeiten uns gegenüber (Verbindlichkeiten) zur Verfügung stellen und überlassen (Margin). Wir können unsere Marginanforderungen jederzeit ändern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie jederzeit über die Margin-Anforderungen der Margenanforderungen des Online-Dienste für Portals im Bezug auf die angebotenen Instrumente verschiedenen Produkte informiert sind.
9.2. 8.2 Die Anforderung einer Margin muss in der von uns (nach unserem ausschließlichen eigenen Ermessen) angegebenen Währung und im von uns angegebenen Zeitraum erfüllt werden, oder, falls kein Zeitraum angegeben ist, unverzüglich. Eine Marginforderung schließt andere nicht aus. Eine Margin ist in bar oder in anderer Form bereitzustellen, wie von uns vereinbart oder akzeptiert. Wenn Sie ein Retail Trader Privatkunde sind, wird die Marge Margin in bar/Geldmitteln bereitgestelltbar ausgezahlt.
9.3. 8.3 Sie sind dafür verantwortlich, jederzeit geeignete Regelungen für den Erhalt und die Mitteilung von Informationen zur Margin Information über ▇▇▇▇▇▇▇ mit uns aufrechtzuerhalten. Falls Sie uns innerhalb des erforderlichen Zeitraums nicht ausreichend keine Margin zur Verfügung stellen, können wir Ihre offenen Positionen automatisch ausbuchen und sind berechtigt, unsere Rechte gemäß Klausel 21 20 im Folgenden auszuüben.
9.4. 8.4 Soweit von uns nicht anders vereinbart, stellen Sie uns alle Margins dem Vertrag entsprechend zur Verfügung als eine fortlaufende Sicherheit für Ihre Verbindlichkeiten gemäß dem oder im Rahmen des Vertrags (einschließlich im Rahmen jeder Transaktion, die zeitweise vom Vertrag geregelt ist).
9.5. 8.5 Sie willigen ein, die den weiteren Urkunden Dokumenten folge zu unterzeichnen leisten und weitere Maßnahmen zu ergreifen, die wir in angemessener Weise anfordern können, um unser Sicherheitsinteresse auf die Margin zu vervollständigen, als ihr Eigentümer eingetragen zu werden oder das rechtliche Eigentum an ihr zu erhalten, um die Verbindlichkeiten weiter abzusichern und um uns zu ermöglichen, unsere Rechte auszuüben.
9.6. 8.6 Sie dürfen Eigentum, das unserem Sicherungsrecht unterliegt, nicht ohne unsere vorherige Einwilligung zurückziehen oder ersetzen.
9.7. 8.7 Falls der Vertrag endet, sind wir nicht zur Rückzahlung von ▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ in dem Umfang verpflichtet, in dem Sie uns Verbindlichkeiten schulden oder eventuell schulden. Beim Ermitteln der Beträge der Bar-Margin, Ihrer Verbindlichkeiten und unserer Verpflichtungen Ihnen gegenüber können wir die von uns als angemessen befundenen Methoden (einschließlich Beurteilungen der künftigen Markt- und Wertbewegungen) dem gültigen CySEC-Gesetz entsprechend anwenden.
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