Leistungen von ▇▇▇▇▇▇ Musterklauseln

Leistungen von ▇▇▇▇▇▇. In diesem Kapitel wird der Leistungsumfang der Kapsch Servicemodule im Detail beschrieben.
Leistungen von ▇▇▇▇▇▇. (a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. (b) Zühlke kann nach eigenem Ermessen entscheiden, den Rechts- streit mit dem Dritten auszutragen oder den Anspruch des Drit- ten anzuerkennen und entweder dem Kunden das Recht zum wei- teren Gebrauch der LEISTUNGEN verschaffen, indem diese ersetzt oder so abgeändert werden, dass die SCHUTZRECHTSVERLETZUNG nicht mehr besteht, oder die LEISTUNGEN zurückzunehmen und dem Kunden die dafür geleistete Vergütung zurückzuerstatten. (c) Entscheidet sich ▇▇▇▇▇▇ für die Führung des Rechtsstreits über- lässt der Kunde Zühlke die Prozessführung sowie die Verhand- lungen über eine einvernehmliche Erledigung des Rechtsstreits. Zudem stellt er Zühlke die notwendigen Informationen zur Verfü- gung und unterstützt Zühlke in zumutbarer Weise.
Leistungen von ▇▇▇▇▇▇. (a) Die Frist für Ansprüche aus dieser Ziffer 17 beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. (b) Zühlke kann nach eigenem Ermessen entscheiden, den Rechts- streit mit dem Dritten auszutragen oder den Anspruch des Dritten anzuerkennen und entweder dem Kunden das Recht zum weite- ren Gebrauch der PROJEKTLEISTUNGEN verschaffen, indem diese er- setzt oder so abgeändert werden, dass die SCHUTZRECHTSVERLETZUNG nicht mehr besteht, oder die PROJEKTLEISTUNGEN zurückzunehmen und dem Kunden die dafür geleistete Vergütung zurückzuerstatten. (c) Entscheidet sich Zühlke für die Führung des Rechtsstreits über- lässt der Kunde Zühlke soweit rechtlich möglich die Prozessfüh- rung sowie die Verhandlungen über eine einvernehmliche Erledi- gung des Rechtsstreits. Zudem stellt er Zühlke die notwendigen Informationen zur Verfügung und unterstützt Zühlke in zumutba- rer Weise. (d) Darüber hinaus wird Zühlke dem Kunden im Rahmen der verein- barten Haftungsbeschränkung den entstandenen direkten Scha- den ersetzen, es sei denn, Zühlke hat die SCHUTZRECHTSVERLETZUNG nicht zu vertreten. (e) Rechte Dritter im Sinne dieser Ziffer 17 sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland zustehen.
Leistungen von ▇▇▇▇▇▇. 4.1. ▇▇▇▇▇▇ verpflichtet sich nach näherer Maßgabe der Bestimmungen dieser Bedingungen, a. die durch Auswählen der Zahlungsoption „giropay“ auf der Internetseite des VP ausgelöste Mitteilung eines Institutskunden, dass er durch eine gi- ropay-Überweisung bezahlen möchte, vom VP entgegenzunehmen und über den giropay-Betreiber an das jeweilige Institut weiterzuleiten; b. die Rückmeldung des Instituts an den VP weiterzuleiten; c. in einem Garantiefall die aufgrund der Institutsgarantie an PAYONE geleistete Zahlung des Instituts an den VP weiterleiten. 4.2. PAYONE erfüllt die Verpflichtungen nach 4.1a) und b) selbst oder über einen von PAYONE beauftragten Payment Service Provider, der als Erfüllungsgehil- fe von PAYONE tätig wird. 4.3. PAYONE wird die Institutsgarantie in einer von PAYONE im billigen Ermessen für geeignet angesehenen Weise vereinbaren. Die Verpflichtung von PAYONE beschränkt sich im übrigen darauf, eine bei PAYONE tatsächlich eingegangene Zahlung, die unter der Institutsgarantie in Bezug auf eine giropay-Überweisung an den VP geleistet wird, an den VP weiterzuleiten. ▇▇▇▇▇▇ haftet nicht für die Erfüllung der Institutsgarantie durch das betreffende Institut. 4.4. Der VP wird Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung (einschließlich Vermei- dung des Missbrauchs von Kontodaten) durchführen, die PAYONE generell oder im Einzelfall nach billigem Ermessen für notwendig hält und dem VP mit- teilt. Die Kosten solcher Maßnahmen trägt der VP.
Leistungen von ▇▇▇▇▇▇. ▇▇▇▇▇▇ übernimmt die medizinischen und Spitalkosten, die sich als Folge eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung während einer Reise des Versicherten außerhalb seines Wohnsitz- oder gewöhnlichen Aufenthaltslandes ergeben, bis zum vertraglich vorgesehenen Betrag aber auf alle Fälle bis höchstens € 30'000.-. Notfallmäßige Zahnbehandlungen werden in Höhe von maximal € 250.- gedeckt.
Leistungen von ▇▇▇▇▇▇. 2.1. Leistungsumfang - Koller bietet ihren Kunden qualitativ hochstehende Dienstleistungen an. Für Umfang und Ausführung der einzelnen Leistungen ist die Auftragsbestätigung und/oder das Angebot von Koller massgebend. Die Erfüllung eines bestimmten Zwecks einer Entwicklung oder das Erreichen einer bestimmten Leistung bedürfen der ausdrücklichen Formulierung im Angebot oder der Auftragsbestätigung. ▇▇▇▇▇▇ verpflichtet sich, den Kunden periodisch über den Stand der Arbeiten, die gewonnenen Erkenntnisse, das Vorgehen in der nächstfolgenden Periode und, bei Richtpreisaufträgen, über die jeweils aufgelaufenen Kosten Bericht zu erstatten. 2.2. Mehrleistungen - Mehrleistungen werden vom Kunden zusätzlich vergütet. Diese gelten als anerkannt, wenn sie zwischen dem Kunden und Koller schriftlich vereinbart sind. Eine mündliche Vereinbarung von Mehrleistungen wird von Koller protokolliert und dem Kunden schriftlich, per Fax oder elektronisch zugestellt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt des Protokolls die Erbringung der Mehrleistungen schriftlich ablehnt, gelten diese als anerkannt. 2.3. Termine - Falls Koller aus Gründen, die sie nicht zu verantworten hat, die für die Erfüllung vorgesehenen Termine nicht einhalten kann, werden diese entsprechend der Dauer der Einwirkung der von Koller nicht zu vertretenden Umstände erstreckt. 2.4. Erfüllungsort - Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt das Domizil von Koller als Erfüllungsort für die Leistungen von Koller unter diesem Vertrag.
Leistungen von ▇▇▇▇▇▇. (1) Nach Eingang einer Bonitätsanfrage leitet PAYONE diese an Boniversum weiter, die ihren Datenbestand in Form eines EDV-gestützten Abgleichs daraufhin abprüft, ob zur angefragten Person Negativmerkmale gespeichert sind. Zu den negativen Daten zählen beispielweise Informationen über den zeitlichen Verzug einer Zahlung, die Anzahl bisheriger Mahnungen, die Schuldensumme, Kartensperrungen aufgrund Nichtzahlung etc. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. (2) Stellt Boniversum bei ihrer Abprüfung fest, dass Negativmerkmale der besagten Art zu der angefragten Person gespeichert sind, so werden diese zusammen mit ihrem Entstehungsdatum an PAYONE und von dort weiter an den Vertragspartner übermittelt. Stellt Boniversum bei ihrer Abprüfung keine Speicherung von Negativmerkmalen zu der angefragten Person fest, so wird dies dem Vertragspartner ebenfalls über PAYONE mitgeteilt. (3) Das Prinzip der Gegenseitigkeit besagt, dass der Vertragspartner nur die Art Daten von ▇▇▇▇▇▇ erhält, in welcher er auch Daten an PAYONE liefert. Ein Vertragspartner, der nur Negativdaten an PAYONE liefert, ist auch nur zur Nutzung von Negativdaten berechtigt.
Leistungen von ▇▇▇▇▇▇. (1) Nach Eingang einer Bonitätsanfrage leitet PAYONE diese an die ICD weiter, die ihren Datenbestand in Form eines EDV-gestützten Abgleichs daraufhin abprüft, ob zur angefragten Person Negativmerkmale gespeichert sind. (2) Stellt die ICD bei ihrer Abprüfung fest, dass Negativmerkmale der besagten Art zu der angefragten Person gespeichert sind, so werden diese zusammen mit ihrem Entstehungsdatum an PAYONE und von dort weiter an den Vertragspartner übermittelt. Stellt die ICD bei ihrer Abprüfung keine Speicherung von Negativmerkmalen zu der angefragten Person fest, so wird dies dem Vertragspartner ebenfalls über PAYONE mitgeteilt.
Leistungen von ▇▇▇▇▇▇. 1 Evasan übernimmt die medizinischen Kosten und die Kosten für Krankenhausaufenthalte, die während des Aufenthalts des Versicherten ausserhalb seines Domizilstaats oder seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort entstehen und die aus einem Unfall oder einer plötzlichen, nicht vorherbestehenden Krankheit resultieren, bis zum in der Police vorgesehenen Betrag. Bei « Multirisk » beträgt der maximal versicherte Betrag € 30'000 und bei «Round the World » maximal € 50'000. 2 Bei Notfallzahnbehandlungen ist die Deckung auf € 250.- bei « Multirisk » und auf € 500.- bei « Round the World » begrenzt.