Common use of Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung Clause in Contracts

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dies den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren, dem Kunden eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

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Samples: www.salve-binz.de, www.salve-binz.de, www.salve-binz.de

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer oder bei einer unbeabsichtigten Überbuchung eine gleichwertige Unterkunft bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet Über-schreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dies dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 5% anheben. 4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren, dem Kunden eines niedrigeren höheren Schadens vorbehalten. 6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

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Samples: www.hotel-christel.de

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren genommene Leistungen geltenden vereinbarten bzw. vereinbarten üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dies dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 5% anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren, dem Kunden eines niedrigeren höheren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können werden im Vertrag schriftlich vereinbart werdenvereinbart. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

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Samples: u.profitroom.com

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten bestellten und die vereinbarten vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung diese und die von ihm weitere in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden vereinbarten bzw. vereinbarten geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und Auslagen vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60% des Hotels an DritteDifferenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist. Die vereinbarten Preise schließen verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss werden die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer einPreise entsprechend angepasst. Überschreitet Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preisüberschreitet. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so kann dies den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 10 Tage zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren, dem Kunden eines niedrigeren Schadens vorbehaltenerfolgen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

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Samples: shop.monopol-hameln.de

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer Zimmer, Ta- gungsräume und Tiefgaragenstellplätze bereitzuhalten und die vereinbarten verein- barten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung Überlassung von Xxxxxxx, Tagungsräumen und Tiefgaragenstellplät- zen und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer einverstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen Umsatz- steuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dies dieses den vertraglich vertrag- lich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung Leis- tung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher Verbrau- cher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren, dem Kunden eines niedrigeren höheren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der gesetzlichen rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene an- gemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

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Samples: www.parkhotel-badgriesbach.de