Leistungen der Hochschule Musterklauseln

Leistungen der Hochschule a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern im 1. Hochschulsemester2. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen Anzahl von Studienanfängern.
Leistungen der Hochschule. 1. Studium und Lehre 1.1 Ausbildung der Studierenden
Leistungen der Hochschule. Die Hochschule RheinMain verpflichtet sich - die Spende ausschließlich im Rahmen des Deutschlandstipendiums gemäß des StipendienprogrammGesetzes (StipG), der Verordnung der Bundesregierung zur Durch-führung des StipendienprogrammGesetzes und der Vergabesatzung der Hochschule RheinMain zu verwenden. - gemäß der geltenden Vorschriften Studierende auszuwählen, deren bisheriger Werde-gang besonders gute Studienleistung erwarten lässt. - die Stipendien in monatlichen Raten auszuzahlen und gemäß den gültigen Regelungen des Deutschlandstipendiums einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen. - über die gespendeten Beträge kalenderjährlich Zuwendungsbescheinigungen auszustellen. Bitte geben Sie hier den Empfänger der Zuwendungsbescheinigung an: Ihre Daten werden in unserer Datenbank gespeichert, wenn Sie z.B. Spenden leisten oder Informationsmaterial anfordern. Dies ist notwendig, damit wir Kontakt zu Ihnen halten können, Zuwendungsbestätigungen ausstellen können etc. Ihre Daten werden ausschließlich von uns genutzt, wir geben keinerlei Daten an Dritte weiter. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten widersprechen können. Ich bin/Wir sind mit der Weitergabe meiner Daten an die Stipendiatin/den Stipendiaten einverstanden. Ich versichere, dass ich die Kontaktdaten der Stipendiatin/des Stipendiaten nur im Zusammenhang mit dem Stipendienprogramm nutze, nicht an Dritte weitergebe und nach Ablauf des Stipendiums lösche. Mir ist bekannt, dass die Hochschule RheinMain gemäß § 13 Abs. 2 und 3 StipG verpflichtet ist, zur Führung einer Bundesstatistik über die Förderung nach diesem Gesetz, jährlich für das vorausgegangene Kalenderjahr über folgende Erhebungsmerkmale in Bezug auf die privaten Mittelgeber Auskunft zu erteilen: Rechtsform, Angaben über Bindung der bereit-gestellten Mittel für bestimmte Studiengänge, Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel. Ich bestätige, dass ich die Satzung zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule RheinMain gelesen habe und diese akzeptiere, insbesondere ist mir bekannt, dass die Gewährung des Stipendiums nicht von einer Gegenleistung abhängig gemacht werden darf.
Leistungen der Hochschule. Die Hochschule verpflichtet sich, ▪ die Spende ausschließlich im Rahmen des Deutschlandstipendiums gemäß des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) sowie der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes zu verwenden und den Wünschen der Stipendiengeberin/des Stipendiengebers unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften soweit wie möglich zu entsprechen, ▪ gemäß den geltenden Vorschriften Studierende auszuwählen, deren bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistungen erwarten lässt, ▪ die Stipendien in monatlichen Raten auszuzahlen, den Studienfortschritt der Stipendiatinnen und Stipendiaten jährlich zu überprüfen und gemäß den gültigen Regelungen des Deutschlandstipendiums einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen, ▪ über die gespendeten Beträge kalenderjährlich Zuwendungsbescheinigungen auszustellen und diese jeweils nach Jahresablauf auf dem Postweg zuzustellen.
Leistungen der Hochschule. Die Hochschule Anhalt verpflichtet sich ⮚ die Förderung ausschließlich im Rahmen des Deutschlandstipendiums gemäß des Stipendi- enprogramm-Gesetzes (StipG) sowie der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes zu verwenden und den Wünschen der Stipendiengebe- rin/des Stipendiengebers unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften soweit wie möglich zu entsprechen, ⮚ gemäß den geltenden Vorschriften Studierende auszuwählen, deren bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistung erwarten lässt, ⮚ die Stipendien in monatlichen Raten auszuzahlen, den Studienfortschritt der Stipendiatinnen und Stipendiaten jährlich zu überprüfen und gemäß den gültigen Regelungen des Deutsch- landstipendiums einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen, ⮚ über die gespendeten Beträge entsprechende Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.
Leistungen der Hochschule. Die Hochschule verpflichtet sich in den Jahren 2011 bzw. 2012 zur Aufnahme von zusätzlich 18 Studienanfängern im ersten Hochschulsemester gegenüber dem Basisjahr 2009 (2009: 84 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester). Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn die Hochschule in den Jahren 2011 und 2012 in der Summe 186 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester (Zahl der Studienanfänger 2009 x 2 + Zahl der zusätzlichen Studienanfänger) erreicht. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung (Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2011 bzw. 2012) erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere können aus den Mitteln auf Antrag der Hochschule in Abstimmung mit dem Staatsministerium und dem Staatsministerium der Finanzen Stellen geschaffen werden. Die Hochschule erklärt, dass die räumliche Unterbringung der zusätzlichen Studierenden und des zusätzlichen Personals gewährleistet ist. Die Hochschule berichtet ab dem Jahr 2012 jährlich zum 31.03. über die Verwendung der Mittel, die getroffenen Maßnahmen und die Zahl der zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger. Nicht zweckgerichtet verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Sofern die Hochschule ihre Verpflichtung zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2011 bzw. 2012 nicht oder nur teilweise erfüllt, erfolgt im Jahr 2013 keine oder nur eine dem Grad der Zielerreichung entsprechende Mittelzuweisung.
Leistungen der Hochschule. Leistungsbereich 3. Querschnittsthemen Leistungsgruppe 3.2 Gleichstellung und Diversität Strategische Ziele 2019-2021 Ziele für den Zielvereinbarungszeitraum Ziel zu 1.: Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des 5. Aktionsprogramms zur Gleichstel­ lung der Frauen im wissenschaftlichen Bereich an der Hochschule Bremen 2018 bis 2022 - insbesondere Erhöhung des Anteils von Studentinnen in den MINT-Fächem Das Ziel ist erreicht, wenn • Projekt „Frauen in MINT" dauerhafter Bestandteil der Studierendenberatung ist. Ziel zu 1.: Erhöhung des Professorinnenanteils durch verstärkte Bemühungen bei der Per­ sonalgewinnung von Professorinnen insbesondere in MINT-Fachkulturen und in den Profilie- rungsschwerpunkten der Hochschule Bremen Das Ziel ist erreicht, wenn • der Anteil der Professorinnen 35% beträgt. Ziel zu 1.: Förderung und Karriereentwicklung von Nachwuchswissenschaftlerinnen / wis­ senschaftliche Mitarbeiterinnen / Lehrkräften für besondere Aufgaben und ehemalige Promovendinnen Das Ziel ist erfüllt, wenn: • die Anzahl von Nachwuchswissenschaftlerinnen in der Laufzeit der Ziel- und Leis- tungsvereinbarung auf 36% gestiegen ist. Ziel zu 2.: Erweiterung der Vielfalt der Studierendenschaft und des Personals, insbeson­ dere mit internationalen bzw. Migrationshintergrund Das Ziel ist erreicht, wenn • die HSB den Anteil der internationalen Studierenden auf 19% und den des Per­ sonals auf 8% erhöht hat; • die HSB Studieninteressierten aus dem PRIME/HERE-Programm, den Zugang zum Studium sichert. Ziel zu 3.: Umsetzung der Ziele und geplanten Maßnahmen gemäß Aktionsplan der HSB zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2018-2023 von 4/2018 Das Ziel ist erreicht, wenn • die geplante Beratungsstelle für Studierende in besonderen Lebenslagen einge­ richtet ist. • hochschuldidatiktische Angebote zur Qualifizierung von Lehrenden im ZLL un­ terbreitet werden. Zielvereinbarung 2019-2021 Hochschule Bremen Senatorin für Wissenschaft und Häfen Leistungsbereich 3. Querschnittsthemen Leistungsgruppe 3.2 Gleichstellung und Diversität Anteil Frauen an Absovent*innen (%) gesamt 42,9 45,1 46 47 48 Anteil Frauen an Professuren (%) (VZÄ) gesamt 25,9 28,7 29 32 35 Anteil Frauen an wiss. und künstl. Mittelbau (%) (VZÄ) 32,9 33 34 35 36 Zielvereinbarung 2019-2021 Hochschule Bremen Senatorin für Wissenschaft und Häfen
Leistungen der Hochschule. Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg verpflichtet sich, □ die Spende ausschließlich im Rahmen des Deutschlandstipendiums gemäß des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) sowie der Verordnung der Bundes- regierung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes zu verwenden und den Wünschen der Stipendiengeberin/des Stipendiengebers unter Beach- tung der gesetzlichen Vorschriften soweit wie möglich zu entsprechen. □ gemäß den geltenden Vorschriften Studierende auszuwählen, deren bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistung erwarten lässt. □ die Stipendien in monatlichen Raten auszuzahlen, den Studienfortschritt der Stipendiatinnen und Stipendiaten jährlich zu überprüfen und gemäß den gülti- gen Regelungen des Deutschlandstipendiums einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen. □ über die gespendeten Beträge kalenderjährlich Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.
Leistungen der Hochschule a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Som- mersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtli- chen Statistik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Winter- semester 2014/2015) zur Aufnahme von 1.867 zusätzlichen Studienanfän- gerinnen und Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatriku- lierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung in Höhe von insgesamt 7.118 Studienanfängerinnen und Studienanfängern im 1. Hochschulsemester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm ge- schaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen Anzahl von Studienanfän- gerinnen und Studienanfängern.
Leistungen der Hochschule. Die Universität Bayreuth verpflichtet sich, - die Spende ausschließlich im Rahmen des Deutschlandstipendiums gemäß des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) sowie der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes zu verwenden und den Wünschen der Stipendiengeberin/des Stipendiengebers unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften soweit wie möglich zu entsprechen, - gemäß den geltenden Vorschriften Studierende auszuwählen, deren bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistung erwarten lässt, - die Stipendien in monatlichen Raten auszuzahlen, den Studienfortschritt der Stipendiatinnen und Stipendiaten jährlich zu überprüfen und gemäß den gültigen Regelungen des Deutschlandstipendiums einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen. Die Universität Bayreuth erstellt jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine Zuwendungsbescheinigung über die gespendeten Beträge.