Common use of Krebs Clause in Contracts

Krebs. Versichert ist Krebs (unabhängig davon, welches Organ von Krebs befallen ist) als ein bösartiger Tumor, der charakterisiert ist durch eigenständiges, unkontrolliertes Wachstum, infiltrative Wachstums- tendenzen (in Gewebe eindringendes Tumorwachstum) und Metastasierungstendenzen. Versichert sind insbesondere maligne Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems ein- schließlich Leukämien, Lymphomen und Morbus Hodgkin. Nicht versichert sind folgende Krebsarten: • Präkanzerosen (Vorstadien einer Krebserkrankung) • Carcinoma in situ (Krebs im Frühstadium) • Zervikale Dysplasien (Vorstadien des Gebärmutterhalskrebses) CIN 1, CIN 2 und CIN 3 • Alle Hautkrebserkrankungen (maligne, d.h. bösartige, Melanome mit einer Tumordicke von mehr als 1,5 mm nach Breslow sind jedoch versichert) • Frühe Stadien des Prostatakarzinoms mit einem Gleason Grad von 6 oder weniger oder einem Stadium T1N0M0 und T2N0M0 • Papilläres Mikrokarzinom der Schilddrüse und der Blase • Chronische lymphatische Leukämie mit einem Rai Stadium unter 1 • Alle malignen (bösartigen) Tumore bei gleichzeitigem Vorliegen einer HIV-Infektion • Rezidive (Neuauftreten des Krebses) und Metastasen (Tochtergeschwulste) eines vor Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag bestandenen Krebsleidens sowie das Auftreten eines Zweitkrebses z. B. in einem anderen Organ. VIK 1 V8.09.2022 (1) Die Kreditversicherung dient der Absicherung Ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Hanseatic Bank bei Eintritt bestimmter Risiken. Versichert ist die nach den Regelungen des versicherten Kreditkar- tenvertrages bei Eintritt des Versicherungsfalles planmäßig die ausstehende Zahlungsverpflichtung aus diesem Kreditkartenvertrag (Versicherungssumme). Dabei bleiben Zahlungsrückstände oder Verzugszin- sen unberücksichtigt und sind nicht versichert. Nicht versichert sind ebenfalls Kartenverfügungen nach Eintritt bzw. während der Dauer des Versicherungsfalles. (2) Versichert werden können die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheiten und Arbeits- losigkeit. Tritt bei Ihnen ein versichertes Risiko ein, übernehmen wir, Ihre Versicherer, im Rahmen der Versicherungsbedingungen die ausstehende Zahlungsverpflichtung aus diesem Kreditkartenvertrag an die Hanseatic Bank. Maßgebend für Ihren Versicherungsschutz sind alle in der Beitrittserklärung genannten Risiken; der In- halt dieser Risiken ergibt sich aus den nachfolgenden Bedingungen. (3) Leistungen im Überblick In der folgenden Tabelle finden Sie die vorgesehenen Leistungen für die jeweiligen Risiken im Überblick. Vergleichen Sie im Einzelnen – insbesondere bezüglich der jeweiligen Voraussetzungen und der Höhe der Leistungen sowie deren Empfänger – die vorliegenden Bedingungen. Beachten Sie bitte zusätzlich die Wartezeit (vgl. A. § 1 Absatz 5 sowie bei den einzelnen Risiken).

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Sources: Genialcard Consent Agreement

Krebs. Versichert Krebs ist Krebs (unabhängig davon, welches Organ von Krebs befallen ist) als ein bösartiger Tumor, der charakterisiert ist sich durch eigenständiges, unkontrolliertes Wachstum, infiltrative Wachstums- tendenzen die Vermehrung von Tumorzellen und die Einwanderung in umliegendes gesundes Gewebe und dessen Zerstörung und / oder Metastasenbildung auszeichnet. Hierzu zählen auch Leukämien (in Gewebe eindringendes Tumorwachstum) und Metastasierungstendenzen. Versichert sind insbesondere maligne Tumorformen des Blutesmit Ausnahme einiger spezieller Formen - siehe "Ausschlüsse"), der blutbildenden Organe und bösartige Tumore des Lymphsystems ein- schließlich Leukämien, Lymphomen (Lymphome) und Morbus Hodgkin. Nicht versichert sind folgende KrebsartenMaligne Melanome sind, sofern sie größer oder gleich pT2 (internatio- ▇▇▇▇ ▇▇▇ Klassifikation) bzw. Clark Level III bzw. Breslow > 0,75mm sind, im Versicherungsumfang enthalten. Anmerkung: • Präkanzerosen (Vorstadien einer Krebserkrankung) • Carcinoma Als Tag der Diagnosestellung gilt der Tag des Erhalts der gesicher- ten Diagnose der histopathologischen Untersuchung. − Benigne oder präkanzeröse Tumore Benigne gutartige Tumore und präkanzeröse Turmore = Vorstadium eines bösartiges Turmores - kann bösartig werden − Nicht-invasive Tumore und Tumore in situ (Krebs im FrühstadiumTis*) • Zervikale Dysplasien (Vorstadien Nicht-invasiv = nicht in die Umgebung eindringlich In situ bedeutet örtlich begrenzt auch nicht streuend − Zervixdysplasie CIN I-III Vorstufe des Gebärmutterhalskrebses) CIN Gebärmutterhalskrebs 1. Stufe − Harnblasenkarzinom Stadium Ta* Ta bedeutet nicht invasiv, CIN 2 und CIN 3 • Alle Hautkrebserkrankungen (maligne, d.h. bösartige, Melanome mit einer Tumordicke von mehr als 1,5 mm nach Breslow sind jedoch versichert) • Frühe Stadien des Prostatakarzinoms mit einem Gleason Grad von 6 oder weniger oder einem Stadium T1N0M0 und T2N0M0 • Papilläres Mikrokarzinom der Schilddrüse und der Blase • Chronische also nicht eindringend in die Umgebung − Chronisch lymphatische Leukämie mit einem Rai Stadium unter 1 • (CLL) Diese Erkrankung wird trotz ihres Namens heute allerdings nicht mehr zu Leukämien gezählt sondern zu den Lymphomen (non-hodgkin-lymphom) − Alle malignen (bösartigen) Hauttumore, die in der Definition nicht ausdrücklich eingeschlossen sind − Alle Tumore bei gleichzeitigem Vorliegen einer gleichzeitig bestehender HIV-Infektion • Rezidive oder AIDS Erkran- kung − Prostatakarzinom Stadium T1* Unter 2 cm Grösse * Entsprechend der internationalen TNM Klassifikation Endgültiges, nicht mehr zu behebendes Versagen beider Nieren, das eine re- gelmäßige Blutwäsche (Neuauftreten des KrebsesDialysebehandlung) und Metastasen (Tochtergeschwulste) eines vor Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag bestandenen Krebsleidens sowie das Auftreten eines Zweitkrebses z. B. in einem anderen Organoder eine Nierentransplantation er- forderlich macht. VIK 1 V8.09.2022 (1) Die Kreditversicherung dient der Absicherung Ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Hanseatic Bank bei Eintritt bestimmter Risiken. Versichert ist die nach den Regelungen des versicherten Kreditkar- tenvertrages bei Eintritt des Versicherungsfalles planmäßig die ausstehende Zahlungsverpflichtung aus diesem Kreditkartenvertrag (Versicherungssumme). Dabei bleiben Zahlungsrückstände oder Verzugszin- sen unberücksichtigt und sind nicht versichert. Nicht versichert sind ebenfalls Kartenverfügungen nach Eintritt bzw. während der Dauer des VersicherungsfallesDiagnose muss durch einen Facharzt für Nephrologie be- stätigt werden. (2) Versichert werden können die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheiten und Arbeits- losigkeit. Tritt bei Ihnen ein versichertes Risiko ein, übernehmen wir, Ihre Versicherer, im Rahmen der Versicherungsbedingungen die ausstehende Zahlungsverpflichtung aus diesem Kreditkartenvertrag an die Hanseatic Bank. Maßgebend für Ihren Versicherungsschutz sind alle in der Beitrittserklärung genannten Risiken; der In- halt dieser Risiken ergibt sich aus den nachfolgenden Bedingungen. (3) Leistungen im Überblick In der folgenden Tabelle finden Sie die vorgesehenen Leistungen für die jeweiligen Risiken im Überblick. Vergleichen Sie im Einzelnen – insbesondere bezüglich der jeweiligen Voraussetzungen und der Höhe der Leistungen sowie deren Empfänger – die vorliegenden Bedingungen. Beachten Sie bitte zusätzlich die Wartezeit (vgl. A. § 1 Absatz 5 sowie bei den einzelnen Risiken).

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Sources: Unfallversicherung

Krebs. Versichert ist Krebs (unabhängig davon, welches Organ von Krebs befallen ist) als ein bösartiger Tumor, der charakterisiert ist durch eigenständiges, unkontrolliertes Wachstum, infiltrative Wachstums- tendenzen (in Gewebe eindringendes Tumorwachstum) und Metastasierungstendenzen. Versichert sind insbesondere maligne Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems ein- schließlich Leukämien, Lymphomen und Morbus Hodgkin. Nicht versichert sind folgende Krebsarten: • Präkanzerosen (Vorstadien einer Krebserkrankung) • Carcinoma in situ (Krebs im Frühstadium) • Zervikale Dysplasien (Vorstadien des Gebärmutterhalskrebses) CIN 1, CIN 2 und CIN 3 • Alle Hautkrebserkrankungen (maligne, d.h. bösartige, Melanome mit einer Tumordicke von mehr als 1,5 mm nach Breslow sind jedoch versichert) • Frühe Stadien des Prostatakarzinoms mit einem Gleason Grad von 6 oder weniger oder einem Stadium T1N0M0 und T2N0M0 • Papilläres Mikrokarzinom der Schilddrüse und der Blase • Chronische lymphatische Leukämie mit einem Rai Stadium unter 1 • Alle malignen (bösartigen) Tumore bei gleichzeitigem Vorliegen einer HIV-Infektion • Rezidive (Neuauftreten des Krebses) und Metastasen (Tochtergeschwulste) eines vor Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag bestandenen Krebsleidens sowie das Auftreten eines Zweitkrebses z. B. in einem anderen Organ. VIK 1 V8.09.2022. (1) Die Kreditversicherung dient der Absicherung Ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Hanseatic Bank bei Eintritt bestimmter Risiken. Versichert ist die nach den Regelungen des versicherten Kreditkar- tenvertrages bei Eintritt des Versicherungsfalles planmäßig die noch ausstehende Zahlungsverpflichtung der versicherten Person aus diesem Kreditkartenvertrag (Versicherungssumme). Dabei bleiben Zahlungsrückstände Zahlungs- rückstände oder Verzugszin- sen Verzugszinsen unberücksichtigt und sind nicht versichert. Nicht versichert sind ebenfalls Kartenverfügungen nach Eintritt bzw. während der Dauer des Versicherungsfalles. (2) Versichert werden können die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheiten schwerer Krankheit und Arbeits- losigkeitArbeitslo- sigkeit. Tritt bei Ihnen ein versichertes Risiko ein, übernehmen wir, Ihre Versicherer, im Rahmen der Versicherungsbedingungen Ver- sicherungsbedingungen die ausstehende Zahlungsverpflichtung aus diesem Kreditkartenvertrag Ratenzahlungen an die Hanseatic BankBank bzw. wir gleichen den ausstehenden Saldos auf Ihrem Kreditkartenkonto zum Todeszeitpunkt aus. Maßgebend für Ihren Versicherungsschutz sind alle in der Beitrittserklärung genannten Risiken; der In- halt dieser Risiken ergibt sich aus den nachfolgenden Bedingungen. (3) Leistungen im Überblick VIK 1 V5.07.19 In der folgenden Tabelle finden Sie die vorgesehenen Leistungen für die jeweiligen Risiken im Überblick. Vergleichen Sie im Einzelnen – insbesondere bezüglich der jeweiligen Voraussetzungen und der Höhe der Leistungen sowie deren Empfänger - die vorliegenden Bedingungen. Beachten Sie bitte zusätzlich die Wartezeit (vgl. A. § 1 Absatz 5 sowie bei den einzelnen Risiken).

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Sources: Kreditversicherung