Common use of Kommunikationsmedium Clause in Contracts

Kommunikationsmedium. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und dem Kunden gilt der elektronische Briefkasten (nachfolgend: „Postbox“) als elektronisches Kommunikationsmedium für alle Kunden, die mit der Bank eine Vereinbarung zur Teilnahme am Onlinebanking getroffen haben. Dokumente (d.h. Informationen, die auf Grund rechtlicher Anforderungen von der Bank erteilt werden müssen, insbesondere Kontoauszüge, Kontoabschlüsse) und Nachrichten betreffend den Geschäftsverkehr mit der Bank werden dem Kunden – soweit nicht ausdrücklich Schriftform vorgeschrieben ist – ausschließlich in elektronischer Form auf verschlüsselten Seiten in die Postbox übermittelt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen

Kommunikationsmedium. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und dem Kunden gilt der elektronische Briefkasten (nachfolgend: „Postbox“) als elektronisches Kommunikationsmedium für alle Kunden, die mit der Bank eine Vereinbarung zur Teilnahme am Onlinebanking getroffen getrof- fen haben. Dokumente (d.h. Informationen, die auf Grund rechtlicher Anforderungen von der Bank erteilt werden müssen, insbesondere Kontoauszüge, Kontoabschlüsse) und Nachrichten betreffend den Geschäftsverkehr mit der Bank werden dem Kunden – soweit nicht ausdrücklich Schriftform vorgeschrieben ist – ausschließlich in elektronischer elekt- ronischer Form auf verschlüsselten Seiten in die Postbox übermittelt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen