Kinderarbeit Musterklauseln

Kinderarbeit. Der Anbieter darf keine Kinderarbeit nutzen. Als Kinderarbeit gilt jede Arbeit oder Aktivität, die den Vollzeitschulbesuch eines Kindes behindert und/oder für Kinder geistig, körperlich, sozial und/oder moralisch gefährlich oder schädlich ist. Darüber hinaus darf der Anbieter keine Kinder unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter für eine Erwerbstätigkeit beschäftigen und darf keine jungen Menschen für gefährliche oder risikoreiche Arbeiten einsetzen.
Kinderarbeit. Kinderarbeit ist nach der Definition der ILO- und UN- Konventionen nicht zulässig. Als Mindestanforderungen gelten folgende Übereinkommen: • ILO C138 Mindestalter; • ILO C182 Schlimmste Formen der Kinderarbeit.
Kinderarbeit. Der Auftragnehmer garantiert, dass Produkte ohne Verstoß gegen das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Konvention 182) sowie ohne Verstoß gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben, hergestellt wurden.
Kinderarbeit siehe Tabelle 7 Versorgung mit … Fairtrade konven- tionell Total N=204 N=64 Bundesstaat Mindestlohn pro Tag NREGA (ab 01.04.2020)
Kinderarbeit. 1. Der Lieferant bestätigt, dass bei der Produktion der an Elotech gelieferten Lieferungen/Waren bestehende landesgesetzliche Regelungen zum Verbot von Kinderarbeit eingehalten werden. Sollte im Land des Lieferanten ein solches gesetzliches Verbot nicht bestehen, dürfen bei der Produktion keine Kinder unter 14 Jahren beschäftigt werden. Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten beträgt 18 Jahre.
Kinderarbeit. 14 Der Einsatz von Kinderar- beit ist nicht zulässig. "Kinder" sind definiert als weniger als 14 Jahre alt bzw jünger als das schulpflichtige Al- ter. Unternehmer, die in irgendeinem
Kinderarbeit. Sie beschäftigen weder unmittel- bar (noch mittelbar durch den Einsatz Ihrer Subun- ternehmer) Kinder unter 18 Jahren, wenn folgende Bedingungen nicht erfüllt sind:
Kinderarbeit. Der Lieferant/Dienstleister beschäftigt keine Kinder unter 15 Jahren. Im Übrigen sind die Regelungen des Übereinkommens 138 der Internationalen Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung („ILO Konvention 138“) zu beachten und einzuhalten.
Kinderarbeit. Der SU hat in seinem Geschäftsbereich jede Form der Kinderarbeit zu verhindern. Das Mindestarbeitsalter ist – unabhängig von den örtlichen Gesetzen – das jeweilige Alter des Abschlusses der Regelschulzeit. Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen keiner Arbeit ausgesetzt werden, die der körperlichen und/ oder geistigen Gesundheit und Entwicklung sowie der Sicherheit und Moral des Kindes schadet. Der SU verpflichtet sich, gegen jegliche Art von Ausbeutung oder Missbrauch im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit vorzugehen. Der SU verpflichtet sich, seine Mitarbeiter würde- und respektvoll zu behandeln und gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedingungen zu schaffen, die der Fähigkeit eines jeden Mitarbeiters entsprechen, unabhängig der folgenden Merkmale eines Mitarbeiters und/ oder Bewerbers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: • Geschlecht, geschlechtsspezifische Identität oder Ausdrucksform • Alter • Nationalität, Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, kulturellen Hintergrund • Religion/ Weltanschauung • Informationen über Behinderungen oder Gesundheit • sexuelle Orientierung Der SU verpflichtet sich überdies, dafür Sorge zu tragen, dass kein Mitarbeiter erniedrigenden oder körperlichen Bestrafungen, verbalen, psychischen, physischen, sexuellen Belästigungen oder Missbrauch ausgesetzt wird. Der SU verpflichtet sich, jegliche durch seine Geschäftstätigkeit entstehenden negativen Umweltauswirkungen zu reduzieren, indem er die Umwelt schützt , natürliche Ressourcen schont und kontinuierlich nach ökologischem Handeln strebt. Der SU überwacht zu diesem Zwecke seinen natürlichen Ressourcenverbrauch, wie z.B. Wasser, Rohstoffe oder Energiequellen, um langfristig ressourcenschonend tätig zu sein. Der Subunternehmer verpflichtet sich darüber hinaus, nicht-intendierte negative Wirkungen auf Umwelt und Klimaschutz zu vermeiden, indem er jegliche ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen nutzt, um sein ökologisches Verhalten zu überwachen, zu analysieren und stetig zu verbessern.
Kinderarbeit. Unsere Lieferanten beschäftigen nur Mitarbeiter, die das zur Verrichtung von Arbeit erforderliche Mindestalter nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung erreicht haben. Unsere Lieferanten werden die Rechte der Kinder beachten und respektieren.