Katalog Musterklauseln

Katalog. Vor der Versteigerung erscheint ein Auktionskatalog. Der Auktions­ katalog wird nach ▇▇▇▇ von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ gedruckt und im Internet veröffentlicht (unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) oder nur im Internet ver­ öffentlicht. Im Auktionskatalog werden zur allgemeinen Orientie­ rung die zur Versteigerung kommenden Kunstgegenstände abgebil­ det und beschrieben. Der Katalog enthält zusätzlich Angaben über Urheberschaft, Technik und Signatur des Kunstgegenstandes. Nur sie bestimmen die Beschaffenheit des Kunstgegenstandes. Im Übri­ gen ist der Katalog weder für die Beschaffenheit des Kunstgegen­ standes noch für dessen Erscheinungsbild (Farbe) maßgebend. Der Katalog weist einen Schätzpreis in Euro aus, der jedoch lediglich als Anhaltspunkt für den Verkehrswert des Kunstgegenstandes dient, ebenso wie etwaige Angaben in anderen Währungen. Der Katalog wird von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ nach bestem Wissen und Gewissen und mit großer Sorgfalt erstellt. Er beruht auf den bis zum Zeitpunkt der Versteigerung veröffentlichten oder sonst all­ gemein zugänglichen Erkenntnissen sowie auf den Angaben des Einlieferers. Für jeden der zur Versteigerung kommenden Kunstgegen­ stände kann bei ernstlichem Interesse ein Zustandsbericht von Grisebach angefordert und es können etwaige von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingeholte Expertisen eingesehen werden. Die im Katalog, im Zustandsbericht oder in Expertisen enthal­ tenen Angaben und Beschreibungen sind Einschätzungen, keine Garantien im Sinne des § 443 BGB für die Beschaffenheit des Kunst­ gegenstandes. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, Katalogangaben durch Aushang am Ort der Versteigerung und unmittelbar vor der Versteigerung des betreffenden Kunstgegenstandes mündlich durch den Auktionator zu berichtigen oder zu ergänzen.
Katalog. (1) Sofern ein offizieller Ausstellungskatalog oder ein inhaltlich reduziertes Ausstellerver- zeichnis vor oder während der Veranstaltung erscheint, wird dieser/dieses ohne Haftung des Veranstalters und Herausgebers gedruckt und verteilt sowie online gestellt. (2) Die Aussteller haben ein Recht auf Eintragung mit Firmennamen und ggf. weiteren Inhalten. Einzelheiten, die im offiziellen Ausstellungskatalog veröffentlicht werden, werden den Angaben im Anmeldeformular entnommen. Änderungen, die im Katalog aufgeführt werden sollen, müssen dem Organisationssekretariat des Veranstalters fristgerecht per Online- Manager (OMA) zugehen. Die Frist, bis zu der entsprechende Änderungen berücksichtigt werden können, ist beim Organisationssekretariat des Veranstalters zu erfragen. Es kann nicht garantiert werden, dass Änderungen, die erst nach Ablauf dieser Frist mitgeteilt werden, im Katalog noch berücksichtigt werden können. (3) Etwaige vom Aussteller im Zusammenhang mit dem Eintrag im Katalog zu tragende Kosten sind im Anmeldeformular ausgewiesen. (4) Der Veranstalter kann daneben direkt oder indirekt die Herstellung und Verteilung anderer Veröffentlichungen jeder Art planen und behält sich das Recht vor, diese Veröffentlichungen zu nutzen, um jederzeit und in jeder Umgebung die Ausstellung bekannt zu machen und für sie zu werben.
Katalog. 1. Medienkatalog 2008 10,00 EUR 2. Ergänzungsheft kostenfrei
Katalog. Die im Katalog angegebenen Preise sind weder Mindest- noch Höchstpreise, sondern die- nen lediglich als Anhaltspunkte für den Verkehrswert des Versteigerungsgutes ohne Gewähr für seine Richtigkeit. Die Höhe des Betrages, mit dem der jeweilige Versteigerungsgegenstand angeboten wird, bestimmt der Versteigerer nach eigenem Ermessen.
Katalog. Der Veranstalter, oder ein von ihm beauftragter Dritter, gibt einen Katalog heraus, der ein Verzeichnis derAusstellung und der Haupt-/Ausstellungsgegenstände enthält. Der Veranstalter ist bemüht, eine einmalige Firmeneintragung im alphabetischen Verzeichnis vorzunehmen, wenn alle notwendigen Daten gemäß den hierfür übersandten Formularen rechtzeitig vor dem jeweiligen Einsendeschluß bei ihm vorliegen, ein Rechtsanspruch auf die Eintragung besteht aber nicht. Wünscht der Aussteller zusätzliche Eintragungen und/oder Anzeigen werden diese nach den Tageslistenpreisen berechnet.
Katalog. Die Messe Essen gibt für die Veranstaltung einen Katalog heraus.. Über die Eintragungs- und Insertions- möglichkeiten werden die Aussteller rechtzeitig von der Messe Essen oder einem beauftragten Dritten ausführlich informiert. Die Messe Essen veröffentlicht die Aussteller auch online. Schadenersatzansprü- che für fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen sind ausgeschlossen. Für den Inhalt der Eintragungen und daraus eventuell resultierender Schäden ist der Auftraggeber verantwortlich.
Katalog. Die Kosten für einen Katalog werden von der/dem Nutzerin/Nutzer getragen. Wenn Kostenbeteiligung der/des Künstlerin/Künstlers vereinbart wird, kann diese mit Kunstwerken geleistet werden. Leistungen, die von der/dem Künstlerin/Künstler bei der Herstellung des Katalogs erbracht werden, werden in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Auflage sowie die Herstellung/Ausführung des Katalogs erfolgt in Absprache und im Einvernehmen mit der/dem Künstlerin/Künstler. Die/Der Künstlerin/Künstler erhält einen angemessenen Teil der Auflage zur eigenen Verfügung.
Katalog. Die E-world energy & water GmbH gibt für die Veranstaltung einen Katalog heraus. Über die Eintragungs- und Insertionsmöglichkeiten werden die Aussteller rechtzeitig von der E-world energy & water GmbH oder einem be- auftragten Dritten ausführlich informiert. Die E-world energy & water GmbH veröffentlicht die Aussteller auch online. Schadenersatzansprüche für fehler- hafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen sind ausgeschlossen. Für den Inhalt der Eintragungen und daraus eventuell resultierender Schäden ist der Auftraggeber verantwortlich.
Katalog. Bereitstellung von Kataloginformationen über die Nachfragekette und Steuerung des Verkaufs von Produkten, Services, Komplettlösungen, Komponenten und Zubehör.
Katalog. Der Katalog des Reiseveranstalters dient als bloße Werbemittel. Die darin präsentierten Pau- schalreisen und sonstigen Leistungen stellen keine Anbote dar (vgl 2.2.).