Interpretation. Zur Interpretation wird jedoch vereinbart, dass der Verweis auf Punkte (sofern keine Quelle da- zu angegeben ist) immer als Verweis auf den gegenständlichen Projektvertrag gilt. Bei Widersprüchen zwischen den Nutzungsbedingungen und dem gegenständlichen Vertrag geht der gegenständliche Vertrag vor.
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Sources: Projektvertrag
Interpretation. Zur Interpretation wird jedoch vereinbart, dass der Verweis auf Punkte (sofern keine Quelle da- zu dazu angegeben ist) immer als Verweis auf den gegenständlichen Projektvertrag (im Zweifel auf alle seine Unterpunkte) gilt. Bei Widersprüchen zwischen den Nutzungsbedingungen und dem gegenständlichen Vertrag geht der gegenständliche Vertrag vor. Dies gilt auch bei Widersprüchen zwischen Projektan- meldeformular und dem gegenständlichen Vertrag. Auch hier geht der gegenständliche Ver- trag vor.
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Sources: Projektvertrag