Internetnutzung. Fewo Waitzrodt gewährt Ihnen kostenlosen Zugang zu Wireless-Netzwerken. Sie haben keinen Anspruch die Funktionsfähigkeit gegenüber Fewo Waitzrodt einzufordern. Fewo Waitzrodt haftet nicht, für Schäden, die Ihnen durch die Nutzung des gewährten Internetzugangs entstehen. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalten, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kann. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können. Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Mieter oder dessen Begleiter hat Fewo Waitzrodt das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren. Sollte Fewo Waitzrodt von dem Verletzten für Handlungen, die der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen haben, in Anspruch genommen werden, hat der Mieter Fewo Waitzrodt schadlos zu halten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Internetnutzung. Fewo Waitzrodt gewährt Ihnen kostenlosen Zugang zu WirelessDer Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-NetzwerkenZugangs zum Internet. Sie haben keinen Anspruch die Funktionsfähigkeit gegenüber Fewo Waitzrodt einzufordern. Fewo Waitzrodt haftet nichtDer Mieter hat nicht das Recht, für Schäden, die Ihnen durch Dritten die Nutzung des gewährten Internetzugangs entstehenWLANs zu gestatten. Der Mieter/Nutzer Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und dessen Begleiter haben sich bei den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Nutzung des Internets so zu verhaltenAnschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, wie es von einem verantwortlichen soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu haltendieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Mieter/Nutzer Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und dessen Begleiter haben es insbesondere jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu unterlassensperren (z.B. gewaltverherrlichende, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte pornographische oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wirdkostenpflichtige Seiten). Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kannDritten eingesehen werden. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Der Mieter stellt mit der Nutzung den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können. Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs WLANs durch den Mieter und/oder dessen Begleiter hat Fewo Waitzrodt das Rechtauf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperrendies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. Sollte Fewo Waitzrodt von dem Verletzten für Handlungen, die deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen habenmuss er erkennen, in Anspruch genommen werdendass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat der Mieter Fewo Waitzrodt schadlos zu haltenweist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
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Sources: Mietvertrag
Internetnutzung. Fewo Waitzrodt gewährt Ihnen kostenlosen Zugang zu WirelessDer Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-NetzwerkenZugangs zum Internet. Sie haben keinen Anspruch die Funktionsfähigkeit gegenüber Fewo Waitzrodt einzufordern. Fewo Waitzrodt haftet nichtDer Mieter hat nicht das Recht, für Schäden, die Ihnen durch Dritten die Nutzung des gewährten Internetzugangs entstehenWLANs zu gestatten. Der Mieter/Nutzer Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und dessen Begleiter haben den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich bei insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Nutzung Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Internets so zu verhaltenVermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben es insbesondere Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wirdändern. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kannDritten eingesehen werden. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können. Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs WLANs durch den Mieter und/oder dessen Begleiter hat Fewo Waitzrodt das Rechtauf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperrendies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. Sollte Fewo Waitzrodt von dem Verletzten für Handlungen, die deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen habenmuss er erkennen, in Anspruch genommen werdendass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat der Mieter Fewo Waitzrodt schadlos zu haltenweist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
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Sources: Mietvertrag