Information über Verspätung Musterklauseln
Information über Verspätung. Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er bereits vor der Buchung über die Verspätung informiert wurde. Bei Fahrkarten, die früher als einen Monat vor Abfahrt ausgegeben wurden, sind die dort angegebenen Fahrzeiten vorläufig und entsprechen dem Stand bei Ausstellung der Fahrkarte. Die MSM Gruppe informiert auf der Homepage des Urlaubs-Express und auf den Tickets über die jeweils gültigen Ankunfts-und Abfahrtszeiten. Über Änderungen nach Ausstellung des Tickets und deren Gründe wird der Fahrgast zusätzlich individuell durch Übersendung eines neu ausgestellten Tickets und/oder durch e-Mail informiert. Die Information über Verspätungen und Anschlussmöglichkeiten während der Zugfahrt erfolgt durch das Zugpersonal über Bordsprechanlage oder individuelle Ansprache in der Nachtruhezeit (23.00 – 05.00 Uhr). Ankunftszeit ist die vom jeweiligen Netzbetreiber festgestellte Uhrzeit der Ankunft, nicht die Entladezeit von Kraftfahrzeugen. Die Entladezeit ist immer auch von Faktoren abhängig, die die MSM Gruppe nicht beeinflussen kann, wie die Schnelligkeit der Abfahrt anderer Kunden von den Autotransportwagen. Kunden haben hierfür Wartezeiten einzukalkulieren.
