Implementierung. Es ist - erforderlichenfalls von den Vertragspartnern gemeinsam - ein Arbeitsplan zu erstellen. Der Arbeitsplan hat die während der Implementierung zu verwendenden Kontaktpunkte auf der Seite beider Vertragspartner zu enthalten. Jede bedeutsame Ver- zögerung in den durchzuführenden Arbeiten ist dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden und unter Angabe der Gründe für die Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Gleichzeitig ist der nächstmögliche Fertigstellungstermin bekanntzugeben. Der Arbeitsplan ist entsprechend zu adaptieren.
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Sources: Zusammenschaltungsvertrag, Zusammenschaltungsvertrag