Haftung der Agentur Musterklauseln
Haftung der Agentur. Die Agentur ist Vermittler des Vertrages zwischen Charterer und Veranstalter und haftet ausschließlich im Rahmen der Aufgaben und Verantwortung eines Stellvertreters.
Haftung der Agentur. Die Agentur haftet als Vermittler nur für grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverstoß bei der Vermittlungsleistung.
Haftung der Agentur. Die Agentur haftet als Vermittler nur für grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverstoß bei der Vermittlungsleistung, nicht jedoch für die Erbringung der von ihr vermittelten bzw. besorgten Leistung.
Haftung der Agentur. Die Agentur ist Vermittler des Vertrages zwischen Charterer und Vercharterer und haftet ausschließlich im Rahmen der Aufgaben und Verantwortung eines Vermittlers, soweit die Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Schadenersatz aus anderen Ursachen ist ausgeschlossen.
Haftung der Agentur. Die Agentur haftet als Vermittler nur für grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverstoß bei der Vermitt- lungsleistung.
Haftung der Agentur. 9.1.1 Die Agentur haftet unbeschränkt im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.1.2 Die Agentur haftet im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten (= wesentliche Vertragspflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
9.1.3 Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Agentur auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt.
9.1.4 Die Agentur haftet nicht wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
9.1.5 Die Agentur haftet nicht für patent-, urheber-, und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Konzeptionen, Vorschläge, Entwürfe, etc.
9.1.6 Die Agentur haftet nicht in Fällen von Höherer Gewalt.
Haftung der Agentur. Die „Agentur“ haftet ausschließlich fu❑r jenen Schaden, der entweder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigefu❑hrt wurde. Dies gilt auch fu❑r Schäden, die von Subunternehmen verursacht werden. Die Agentur haftet nicht fu❑r Schäden aus vermittelten Leistungen oder Leistungen, die im direkten Auftragsverhältnis zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger abgewickelt werden.
Haftung der Agentur. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
