Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Folgeschäden sind nicht versichert. Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir auch die Kosten für Umweltplaketten und Autobahnvignetten bis zu einer Höhe von insgesamt 200 EUR. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten sind durch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs verursachte – nachweislich entstandene Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes – Beschädigung von Leuchtmitteln versichert. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten sind Folgeschäden aus versicherten Kurzschlussschäden an ange- schlossenen Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis zu einer Höhe von 5.000 EUR mitversichert. Keine Aggre- gate sind z.B. Autoradios und Navigationsgeräte. Bei vereinbarter VollkaskoPLUS Versicherung sind Folgeschäden aus versi- cherten Kurzschlussschäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes nach A.2.5.1.1 mitversichert.
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Sources: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben Kunststoff scheiben (z.z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und TrennscheibenTrenn scheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und InformationssystemenInformationssyste men, Solarmodulen, DisplaysDisplays und Monitoren. Wir erstatten die Kosten einer erforderlichen Reinigung des Fahrzeugs. Zudem übernehmen wir die Kosten für den Ersatz von Leuchtmitteln, Monitoren sowie LeuchtmittelPlaketten und Vignetten. Weitere Folgeschäden sind nicht versichert. Ist bei einem Totalschaden oder einer Zerstörung des Fahrzeugs auch ein Austausch Glasbruchschaden entstanden? Dann ersetzen wir, wenn nur eine Teilkaskoversicherung besteht, den Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert (Zeit wert) der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir auch die Kosten für Umweltplaketten und Autobahnvignetten bis zu einer Höhe von insgesamt 200 EURGlasteile. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten sind durch Bruchschäden Kurzschlussschäden an der Verglasung des Fahrzeugs verursachte – nachweislich entstandene Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes – Beschädigung von Leuchtmitteln versichert. A.2.2.1.6 Verkabelung A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs Fahr zeugs durch Kurzschluss. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten Folgeschäden sind Folgeschäden aus versicherten Kurzschlussschäden an ange- schlossenen Aggregaten (z.B. Lichtmaschinenicht versi chert. Ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahr zeug ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug, Batteriesind Folgeschä den am Akkumulator bis 5.000 Euro mitversichert, Anlasser) bis zu einer Höhe von 5.000 EUR mitversichert. Keine Aggre- gate sind z.B. Autoradios und Navigationsgeräte. Bei vereinbarter VollkaskoPLUS Versicherung sind Folgeschäden aus versi- cherten Kurzschlussschäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes sofern kein erweiterter Versicherungsschutz für Elektro-/Hybrid fahrzeuge nach A.2.5.1.1 mitversichertA.7 vereinbart ist.
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Sources: KFZ Versicherung
Glasbruch. A.2.2.1.5 5.1. Versichert sind Bruchschäden die durch Bruch entstandenen Schäden an den Gebäudeverglasungen (Art 15 Pkt. 1.2.4.), sofern keine Gebäudeversicherung besteht (subsidiär). Kochflächen (Ceran- und Induktionskochfelder) gelten als mitversichert.
5.2. Nicht versichert sind:
5.2.1. Schäden an Wandspiegeln, die an Wänden befestigt oder aufgehängt sind, Möbelverglasungen, die an oder in Möbeln befestigt sind, Bildverglasungen, Handspiegeln, optischen Gläsern, Glasgeschirr, Hohlgläsern, Beleuch- tungskörpern, Glasdächern, Glasbausteinen, gläserne Waschbecken/Badewannen/WCs samt Zubehör, Kunst verglasungen sowie Verglasungen von Maschinen, Geräten, auch jenen der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- Unterhaltungs- und Kunststoffscheiben (Kommunikations- technik wie z.B. Front-PCs, Heck-Notebooks, Dach-Tablets, Seiten- TV-Geräten, Mobiltelefone und Trennscheiben)dergleichen.
5.2.2. Schäden, Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchtendie nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern der Kanten, der Glasoberfläche oder der darauf angebrachten Folien, Malereien, Schriften oder Beläge, auch eines Spiegelbelages, bestehen.
5.2.3. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Folgeschäden sind nicht versichert. Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir auch die Kosten für Umweltplaketten und Autobahnvignetten bis zu einer Höhe von insgesamt 200 EUR. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten sind durch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs verursachte – nachweislich entstandene Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes – Beschädigung von Leuchtmitteln versichert. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an Fassungen und Umrahmungen.
5.2.4. Schäden, die vor dem ordnungsgemäßen Einsetzen, beim Einsetzen, beim Herausnehmen oder beim Transport der Verkabelung des Fahrzeugs Gläser entstehen.
5.2.5. Schäden, die durch KurzschlussTätigkeiten oder Reparaturarbeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen ent- stehen. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten Schäden durch Reinigungsarbeiten sind Folgeschäden aus versicherten Kurzschlussschäden an ange- schlossenen Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis zu einer Höhe von 5.000 EUR mitversichert. Keine Aggre- gate sind z.B. Autoradios und Navigationsgeräte. Bei vereinbarter VollkaskoPLUS Versicherung sind Folgeschäden aus versi- cherten Kurzschlussschäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes nach A.2.5.1.1 mitversichertjedoch versichert.
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Sources: Haushaltsversicherung Standard
Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des FahrzeugsPkw. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren Displays sowie LeuchtmittelMonitoren. Folgeschäden Nicht versichert sind nicht versichertFolgeschäden. Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir auch die Kosten für Umweltplaketten A.2.2.6 In den KfzPolicen premium und Autobahnvignetten bis zu einer Höhe von insgesamt 200 EUR. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten sind durch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs verursachte – nachweislich entstandene Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes – Beschädigung von Leuchtmitteln versichert. A.2.2.1.6 Versichert comfort sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs Pkw durch KurzschlussKurzschluss versichert. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten sind Folgeschäden aus versicherten Kurzschlussschäden Dadurch bedingte Überspannungsschäden an ange- schlossenen Aggregaten mitversicherten Teilen (z.z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) sind - in der KfzPolice premium bis zu einer Höhe Entschädigungsobergrenze von 3.000 EUR; - in der KfzPolice comfort bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 500 EUR versichert. Für Hochvoltkabel und Akkumulatoren von Elektro- und Hybrid-Pkw gilt A.2.6.6.e. A.2.2.7 In den KfzPolicen premium und comfort sind unmittelbar durch einen Tierbiss verursachte Schäden (ausgenommen Haus- und Nutztiere) versichert. Folgeschäden sind - in der KfzPolice premium bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 5.000 EUR; - in der KfzPolice comfort bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 3.000 EUR mitversichertversichert. Keine Aggre- gate sind z.B. Autoradios Für Hochvoltkabel und Navigationsgeräte. Bei vereinbarter VollkaskoPLUS Versicherung sind Folgeschäden aus versi- cherten Kurzschlussschäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes nach A.2.5.1.1 mitversichertAkkumulatoren von Elektro- und Hybrid-Pkw gilt A.2.6.6.e.
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Sources: KFZ Versicherung