Gesetzliche Regelungen Musterklauseln

Gesetzliche Regelungen. Im Fall von Zweifeln oder Widersprüchen zwischen den vorgenannten Rechtsgrundlagen geht das an höherer Rangstelle genannte Doku- ment vor.
Gesetzliche Regelungen. Im Fall von Zweifeln oder Widersprüchen zwischen den vorgenannten Rechtsgrundlagen geht das an höherer Rangstelle genannte Dokument vor.
Gesetzliche Regelungen. Im Übrigen gelten die §§ 11 und 12 VersVG (den Gesetzestext findest du im Anhang).
Gesetzliche Regelungen. (3) Alle Angebote und Leistungen der ID.KOM unterliegen ausschließlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Besonderen Bedingungen der ID.KOM. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme/Nutzung der Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen; diese gelten auch dann nicht, wenn ID.KOM ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Gesetzliche Regelungen. Die im Rahmen des Fremdenverkehrsgesetzes befugten Fremdenverkehrsver- bände können die Reservierung und den Verkauf aller Arten von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Bereich Freizeit und Touristik in ihrem Zuständig- keitsbereich wahrnehmen. Sie erleichtern der Öffentlichkeit damit Freizeitiniti- ativen, indem sie eine Auswahl an Dienstleistungen anbieten. Keinesfalls können der Dachverband FNOTSI und die Fremdenverkehrsverbände im Falle einer Nutzung dieser Verträge durch Dritte oder zu anderen Zwecken als dem Tou- rismus hahbar gemacht werden.
Gesetzliche Regelungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen.
Gesetzliche Regelungen. 80 ff. BGB Stiftungsgesetz des jeweiligen Landes Jeder gesetzlich zulässige Zweck > § 81 I 2 Im Gegensatz zur Stiftung wird die Verbrauchsstif- tung nur für eine begrenzte Zeit aber mindestens für die Dauer von zehn Jahren errichtet, innerhalb der das Stiftungsvermögen für die Zweckverfol- gung verbraucht werden soll. + Grundstock der Stiftung kann verwendet wer- den, dadurch kann dieser geringer Ausfallen als bei einer konventionellen rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts +/- Stiftung besteht nur vorübergehend In der Satzung ist ein Verbrauchskonzept festzu- legen, das die effektive Verwirklichung des Stif- tungszwecks während des gesamten Zeitraums ihres Bestehens sichert. > § 80 III Stiftungssatzung (Schriftform) Stiftungsgeschäft (Widmung eines Vermögens zur Erfüllung eines vorgegebenen Zwecks) Anmeldung zum Stiftungsverzeichnis und Antrag auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit Kosten der Anerkennung abhängig vom Landes- gesetz, Gebührenrahmen von 165 - 3.300 EUR für die Anerkennung. Keine Kosten bei Gemeinnützigkeit ? sehr viel (rechtliche Beratung/Kosten)
Gesetzliche Regelungen. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Gesetzliche Regelungen. 1. Der Auftragnehmer versichert, sämtliche Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz einzuhalten. Insbesondere versichert er, dass die bei ihm beschäftigten und im Rahmen der für primion zu erbringenden Leistungen eingesetzten Arbeitnehmer oder Unterauftragnehmer zum Fälligkeitszeitpunkt mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bzw. aus der jeweils verbindlichen Verordnung erhalten und neben den gesetzlichen Abzügen keine weiteren Abzüge vorgenommen werden. Auf Nachfrage von primion ist er verpflichtet, Nachweise über die Zahlung des Mindestlohns durch ihn und/oder seine Unterauftragnehmer zu erbringen.
Gesetzliche Regelungen. Der Mieter muss alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Mietgegenstandes sowie etwaiger Ersatzfahrzeuge insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrszulassungs- ordnung, des Güterkraftverkehrsgesetzes und der Ge- fahrgutverordnung Straße und Eisenbahn erfüllen, soweit sie nicht aufgrund dieses Vertrages vom Vermieter übernommen werden. Weitere Pflichten aus GGVSE §9 (12), wie z.B. spezielle Vorschriften für Tanks, hat der Mieter ebenso zu erfüllen.