Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung Musterklauseln

Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung. Jede Partei ist berechtigt, die Vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, jedoch nur, nachdem sie die andere Partei hierüber informiert hat (sofern rechtlich zulässig), damit diese eine Schutzanordnung beantragen kann.