Gerichtsstände. Wenn Sie uns verklagen L.2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen: L.2.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen: L.2.3 Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelung nach L.2.2 das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
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Sources: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Gerichtsstände. Wenn Sie uns verklagen
L.2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere insbeson- dere bei folgenden Gerichten geltend machen:
L.2.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
L.2.3 Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder Ihren gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelung nach L.2.2 das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.Regelungen nach
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Gerichtsstände. Wenn Sie uns verklagen
L.2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei folgenden den nachfolgenden Gerichten geltend machen:
L.2.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden nachfolgenden Gerichten geltend machen:
L.2.3 Für den Fall, dass Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt haben haben, oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelung nach L.2.2 L.2 das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
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Sources: Kraftfahrtversicherung