Gerichtsort. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist der Geschäftssitz des Veranstalters. staltung besetzt zu halten. b) Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Geschäftsbedingungen oder den üblichen Umgang mit Besuchern und Ausstellern berechtigen den Veranstalter zur Schließung und Räumung des Standes. Ansprüche gegen den Veranstalter sind in diesem Falle ausgeschlossen. c) Maßnahmen, die eine Wettbewerbsverzerrung, Störung der Veranstaltung oder der Allgemeinheit mit sich bringen können (z. B. das Betreiben von Licht- und Tonanlagen, laute Aktionen, Einsatz von Flugobjekten, Emissionen usw.), bedür- fen bereits vorab der schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Ausstel- ler, die emissionsverursachende Anlagen und Geräte betreiben, sind verpflich- tet, geprüfte und zugelassene Abluft- und Absaugtechnik auf eigene Kosten zu installieren. Werbung außerhalb des Standes, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Messeleitung kostenpflichtig gestattet. Mit speziellen Gasen gefüllte Exponate oder das Ver- teilen gasgefüllter Ballons ist nicht gestattet.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gerichtsort. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist der Geschäftssitz des Veranstalters. staltung besetzt zu halten.
b) Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten1. Grobe Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Geschäftsbedingungen oder den üblichen Umgang mit Besuchern und Ausstellern berechtigen den Veranstalter zur Schließung und Räumung des Standes. Ansprüche gegen den Veranstalter sind in diesem Falle ausgeschlossen.Titel der Veranstaltung
c) Maßnahmen, die eine Wettbewerbsverzerrung, Störung der Veranstaltung oder der Allgemeinheit mit sich bringen können (z. B. das Betreiben von Licht- und Tonanlagen, laute Aktionen, Einsatz von Flugobjekten, Emissionen usw.), bedür- fen bereits vorab der schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Ausstel- ler, die emissionsverursachende Anlagen und Geräte betreiben, sind verpflich- tet, geprüfte und zugelassene Abluft- und Absaugtechnik auf eigene Kosten zu installieren. Werbung außerhalb des Standes, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Messeleitung kostenpflichtig gestattet. Mit speziellen Gasen gefüllte Exponate oder das Ver- teilen gasgefüllter Ballons ist nicht gestattet.
d) Der Aussteller ist für die Einhaltung aller mit der Veranstaltung und dem Be- trieb des Standes verbundenen gesetzlichen Bestimmungen, erteilten Auflagen, GEMA- und ggf. anderen Anmeldungen verantwortlich und stellt den Veranstalter ausdrücklich von allen Verpflichtungen frei. Chance 2023 Größte Messe für Beruf und Karriere in Mittelhessen
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