Generalversammlung. Die Generalversammlung hat die ihr nach Gesetz und Statuten zustehenden Aufgaben. Sie fasst ihre Be- schlüsse ebenfalls in Nachachtung der gesetzlichen resp. statutarischen Vorgaben. Die Parteien bestimmen einen Stimmrechtsvertreter. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, die ihm vom der Partei übertragenen Stimmrechte weisungsgemäss an der Generalversammlung auszuüben. Die Parteien haben das Recht, ne- ben dem Stimmrechtsvertreter mit einer weiteren Person an der Generalversammlung teilzunehmen.
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