Gemischte Kommission. 1) Zur Erleichterung der Durchführung dieses Vertrages wird aus Vertretern der Vertragsstaaten eine Gemischte Kommission gebildet. 2) Die Gemischte Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Informationsaustausch sowie Erörterung von Fragen des Patentwesens; b) Behandlung von Fragen, die mit der Auslegung oder der Anwendung des Vertrages zusammenhängen. 3) Die Gemischte Kommission tritt auf Verlangen eines Vertragsstaa tes zusammen.
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Sources: Patentschutzvertrag
Gemischte Kommission. 1) Zur Erleichterung der Durchführung dieses Vertrages wird aus Vertretern Ver- tretern der Vertragsstaaten eine Gemischte Kommission gebildet.
2) Die Gemischte Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Informationsaustausch sowie Erörterung von Fragen des Patentwesens;
b) Behandlung von Fragen, die mit der Auslegung oder der Anwendung des Vertrages zusammenhängen.
3) Die Gemischte Kommission tritt auf Verlangen eines Vertragsstaa tes Vertragsstaates zusammen.
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Sources: Patentschutzvertrag
Gemischte Kommission. 1) Zur Erleichterung der Durchführung dieses Vertrages wird aus Vertretern der Vertragsstaaten eine Gemischte Kommission gebildet.
2) Die Gemischte Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Informationsaustausch sowie Erörterung Erörte- rung von Fragen des Patentwesens;
b) Behandlung von Fragen, die mit der Auslegung oder der Anwendung des Vertrages zusammenhängen.
3) Die Gemischte Kommission tritt auf Verlangen eines Vertragsstaa tes zusammenVertragsstaates zusam- men.
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Gemischte Kommission. 1) Zur Erleichterung der Durchführung Durchführ ung dieses Vertrages wird aus Vertretern der Vertragsstaaten eine Gemischte Kommission gebildet.
2) Die Gemischte Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Informationsaustausch sowie Erörterung Erörte rung von Fragen des Patentwesens;
b) Behandlung von Fragen, die mit der Auslegung oder der Anwendung des Vertrages zusammenhängen.
3) Die Gemischte Kommission tritt auf Verlangen eines Vertragsstaa Vertragsstaa- tes zusammen.
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