Common use of Gem Clause in Contracts

Gem. 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstand für die Geltendmachung aller Ansprüche aus dem dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Auf die Vereinbarung ist deutsches Recht anwendbar.

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Sources: Vergütungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung