Gem Musterklauseln
Gem. 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass Daten unserer Auftraggeber von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur ordnungsge- mäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforder- lich ist.
Gem. 6 Abs. 3 KfzPflVV darf die Leistungsfreiheit höchstens auf 5.000 Euro beschränkt werden.
Gem. Art. 1 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/518 i. V. m. Art. 3a Absatz 6 Satz 3 und Art. 2 Nr. 11 der Verordnung (EG) 924/2009 vereinbaren wir mit Ihnen, dass Art. 3a Absatz 5 und Absatz 6 Sätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 924/2009 für Business Cards keine Anwendung findet und damit vorstehende Ziffer 17.4 nicht für Business Cards gilt.
Gem. 6 Abs. 1 KfzPflVV darf die Leistungsfreiheit höchstens auf 2.500 Euro beschränkt werden.
Gem. 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstand für die Geltendmachung aller Ansprüche aus dem dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Auf die Vereinbarung ist deutsches Recht anwendbar.
Gem. Art. 13 DSGVO informieren wir wie folgt:
Gem. 5 Absatz 3 KfzPflVV darf die Leistungsfreiheit höchstens auf 5.000 Euro beschränkt werden (Verordnung über den Versicherungs- schutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Kraftfahrzeug- Pflichtversicherungsverordnung - KfzPflVV).
Gem. 5 Abs. 3 KfzPflVV darf die Leistungsfreiheit höchstens auf 5.000 Euro beschränkt werden. E.1.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben. E.1.1.3 Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: - Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). - Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. - Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. - Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. - Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
Gem. 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG (Fern- und Auswärts-geschäfte-Gesetz) gibt es kein 14- tägiges Rückt rittsrecht für Hotelleistungen.
Gem. 5 Absatz 3 KfzPflVV darf die Leistungsfreiheit höchs- tens auf 5.000 EUR beschränkt werden.
E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
