Gebrauch der Mietsache. Der Mieter darf die Mietsache nur zum vertragsgemässen Zweck gebrauchen. Jede Änderung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Dieser kann eine gegebene Zustimmung ohne Entschädigung nachträglich rückgängig machen. 2 Der Mieter ist verpflichtet, beim Gebrauch der Mietsache alle Sorgfalt anzuwenden und auf die Mitbewohner Rücksicht zu nehmen. Die Mietsache ist, ob benützt oder unbenützt, sauber zu halten, zweckmässig und regelmässig zu lüften und vor Schaden zu bewahren. ®° Der Mieter haftet auch während seiner Abwesenheit für die Erfüllung seiner Pflichten. Bei längerer Abwesenheit ist der Hauswart bzw. der Vermieter zu orientieren. Für Notfälle (z.B. bei Elementarschäden) muss der Zutritt zur Wohnung gewährleistet sein. • Nur mit vorgängigem schriftlichen Einverständnis des Vermieters sind erlaubt: — Untervermietung, — Abtretung des Mietverhältnisses • Dauernde Aufnahme erwachsener Personen. Bei Aufnahme einer Person in eine eheähnliche Gemeinschaft sind dem Vermieter deren Personalien vorgängig bekannt zu geben. — Halten von Haustieren jeglicher Art • Erteilen von Musikunterricht — Installieren von Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Geschirrwaschmaschinen.
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Sources: Mietvertrag
Gebrauch der Mietsache. Der Mieter darf die Mietsache nur zum vertragsgemässen Zweck gebrauchen. Jede Änderung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Dieser kann eine gegebene Zustimmung ohne Entschädigung nachträglich rückgängig machen. 2 Der Mieter ist verpflichtethat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, beim alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache alle Sorgfalt anzuwenden verbunden sind, zu beachten und auf die Mitbewohner Rücksicht Wartungs-, Pflege und Gebrauchsempfehlung des Vermieters zu nehmenbefolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet, oder bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter jederzeitige Überprüfung der Geräte. Firmenkennzeichen und Kennummern des Herstellers oder Vermieters, Namensschilder und sonstige Bezeichnungen sind unveränderlich am Objekt zu belassen. Die Mietsache istMietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, ob benützt oder unbenütztbedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, sauber hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhüttungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu halten, zweckmässig und regelmässig zu lüften und vor Schaden zu bewahrensorgen. ®° Der Mieter haftet auch während seiner Abwesenheit hat für die Erfüllung seiner Pflichteneine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Bei längerer Abwesenheit ist Für Ausfälle und Schäden der Hauswart bzwMietsachen Infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder –schwankungen hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Kann eine Mietsache auf Grund unzureichender Stromversorgung nicht genutzt werden, so tritt eine Minderung des vereinbarten Mietpreises nicht ein und der Vermieter zu orientieren. Für Notfälle (z.B. bei Elementarschäden) muss der Zutritt nicht zur Wohnung gewährleistet sein. • Nur mit vorgängigem schriftlichen Einverständnis des Vermieters sind erlaubt: — Untervermietung, — Abtretung des Mietverhältnisses • Dauernde Aufnahme erwachsener Personen. Bei Aufnahme einer Person in eine eheähnliche Gemeinschaft sind dem Vermieter deren Personalien vorgängig bekannt zu geben. — Halten von Haustieren jeglicher Art • Erteilen von Musikunterricht — Installieren von Waschmaschinen, Wäschetrocknern und GeschirrwaschmaschinenErsatzleistung verpflichtet.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen