Gas. Der Kunde ist für den Anschluss zwischen dem Ferienchalet und der Gasleitung oder den Gasflaschen verantwortlich. Dieser Anschluss muss mit Gewindeverbindungen versehen sein, darf nicht porös sein und das Haltbarkeitsdatum darf nicht verstrichen sein. Ist der Stellplatz nicht an das Gasnetz angeschlossen, ist der Kunde für die Aufstellung und die Auswechslung von Gasflaschen verantwortlich. Ist der Stellplatz jedoch an das Gasnetz angeschlossen, wird der Gasverbrauch nach dem abgelesenen Stand des individuellen Zählers zu dem dann gültigen Tarif in Rechnung gestellt, der in der aktuell geltenden Preisliste genannt wird. Eine ausdrückliche Bedingung des Vertrages ist, dass der Kunde dafür zu sorgen hat, dass alle Gasgeräte die geltenden Sicherheitsvorschriften erfüllen. Insbesondere müssen alle Heizgeräte, Küchengeräte (z.B. Warmwasserspeicher, Herd), Rauchabzüge und Lüftungskanäle die Sicherheitsvorschriften erfüllen und jährlich eine Wartung erhalten. Aus Sicherheitsgründen ist eine Gasinspektion im Jahresplatzvertrag enthalten, die unter der Verantwortung von ▇▇▇▇▇ durchgeführt wird. Der Kunde hat zur Durchführung dieser Inspektion Zutritt zum Ferienchalet zu verschaffen. Das Ferienchalet darf nicht ohne gültiges Gastestzertifikat benutzt werden. Im Ferienchalet dürfen keine Gasflaschen gelagert werden, bei einem Verstoß kann wegen der Nichteinhaltung der grundlegenden Sicherheitsvorschriften Artikel 9.5 angewandt werden.
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Sources: Jahresplatzvertrag, Jahresplatzvertrag