Fulligkeit Musterklauseln

Fulligkeit. Fulligkeit und Vorfulligkeit: Die vereinbarten wöchentlichen Beitruge werden ab Beginn der Erstlaufzeit im Voraus fur 2 Wochen und dann alle 2 Wochen im Voraus zur Zahlung fullig. ▇▇▇▇▇ das Mitglied schuldhaft mit umgerechnet 9 wöchentlichen Beitrugen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten zukunftigen Beitruge und Pauschalen bis zum nuchst möglichen Vertragsende, sofort zur Zahlung fullig. Das Startpaket ist unmittelbar bei Vertragsabschluss zur Zahlung fullig.
Fulligkeit. Die Mehrwertabgabe gemuss Ziffer 3.2. hievor (CHF 475‘244.00) ist auf jeden Fall vor Baubeginn an die Gemeinde zu entrichten. Allfullige Verrechnungen sind nur mit ausdrucklicher Zustimmung der Gemeinde gestattet. Wird eines der betroffenen Grundstucke veruussert, wird der Betrag von CHF 475'244.00 sofort zur Zahlung fullig.