Fremdmandate. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Tätigkei- ten der versicherten Personen als ehemaliges, gegenwärtiges oder künftiges Mitglied der Geschäftsleitung, eines Aufsichts- oder Beratungsorgans (z. B. Beirat), eines Präsidiums oder Kuratoriums in Drittgesellschaften mit Sitz in der BRD, soweit diese Mandate im Interesse des WLSB, der Fachverbände, Vereine oder Sportkreise wahrgenommen werden (Outside Directorship Liability/ODL). Die Fremdmandate sind den Versicherern per Auflistung bei Versicherungsbeginn und jeweils bei der Hauptfälligkeit in Textform mitzuteilen. Neu hinzukommende Mandate gelten automatisch als mitversichert, wenn sie spätestens bis zur Fälligkeit in Textform angezeigt werden. Für diese Tätigkeiten gilt ein Sublimit von € 100.000,– unter Anrechnung auf die Versicherungssumme für jedes einzelne Mandat und für alle versicherten Mandate zusammen pro Versicherungsjahr. Obergrenze ist die vereinbarte Versiche- rungssumme.
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Sources: Sportversicherung
Fremdmandate. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Tätigkei- ten Tätigkeiten der versicherten Personen als ehemaliges, gegenwärtiges oder künftiges Mitglied der Geschäftsleitung, eines Aufsichts- Auf- sichts- oder Beratungsorgans (z. z.B. Beirat), eines Präsidiums oder Kuratoriums in Drittgesellschaften Drittge- sellschaften mit Sitz in der BRD, soweit diese Mandate im Interesse des WLSB, der Fachverbände, Vereine DCV sowie dessen Mitgliedsorganisationen oder Sportkreise mitversicherter Tochterunternehmen wahrgenommen werden (Outside Directorship Liability/ODL). Die Fremdmandate sind den Versicherern dem Versicherer per Auflistung bei Versicherungsbeginn und jeweils je- weils bei der Hauptfälligkeit in Textform mitzuteilen. Neu hinzukommende Mandate gelten automatisch als mitversichert, wenn sie spätestens bis zur Fälligkeit in Textform angezeigt werden. Für diese Tätigkeiten gilt ein Sublimit von € 100.000,– 50.000,- unter Anrechnung auf die Versicherungssumme Versiche- rungssumme für jedes einzelne Mandat und für alle versicherten Mandate zusammen pro Versicherungsjahr. Obergrenze ist die vereinbarte Versiche- rungssummeVersicherungssumme.
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Sources: Gruppenversicherungsvertrag